Strafe für Zahlungsunwillige

Über 500 000 Väter zahlen ihren Kindern keinen Unterhalt. Jetzt soll die Luft für sie enger werden. Vielleicht nach britischem Vorbild?

Wer Rechte hat, besitzt auch Pflichten. Auch wenn Eltern heute fast immer ein gemeinsames Sorgerecht haben, wird die Zahlungspflicht häufig verletzt. Nach Schätzungen erhalten vier von fünf nicht den Unterhalt, der ihnen zusteht. Manchmal können die Elternteile nicht zahlen, manchmal wollen sie aber auch nicht. Da neunzig Prozent aller Kinder nach einer Trennung bei der Mutter leben, sind es meist die Väter, die nicht zahlen.

Die Zahlen sind deutlich. Über 500 000 Kinder bekommen vom Vater gar keinen Unterhalt. In diesem Fall springt das Staat mit einer Unterhaltsvorschussleistung ein. Mittlerweile erhalten 22 Prozent aller Alleinerziehenden diese staatliche Leistung. Die kostet den Steuerzahler jährlich rund 840 Millionen Euro.

Dieses Geld fehlt dann in anderen Bereichen, etwa in der staatlich geförderten Kinderbetreuung. Politiker fordern, dass die Luft für säumige Elternteile jetzt dünner werden soll. Die Rede ist vom Führerscheinentzug und natürlich vom besseren Datenabgleich durch die Ämter  – so sollen „untergetauchte“ Zahlungsunwillige schneller gefunden werden.

In anderen Ländern wird jetzt schon zu rabiateren Methoden gegriffen. Ein jüngst verabschiedetes Gesetz macht es möglich, dass in Großbritannien Unterhaltsverweigerer hart bestraft werden können. Ihnen soll der beispielsweise der Reisepass entzogen werden können.

Auch Kanada kennt das Problem. Die Provinz Ontario hat sich deshalb entschlossen, säumige Unterhaltszahler per Internet zu suchen. Immerhin geht es auch hier um fast 900 Millionen Euro, die dem Staat bzw. den Kindern vorenthalten werden. Zu den Vorwürfen, sie verletze die Privatsphäre, meint die zuständige Ministerin Madeleine Meilleur lapidar, für sie habe der sparsame Umgang mit Steuergeldern Vorrang. Unter der Website „Gute Eltern zahlen“ ruft die Behörde auf, die säumigen Zahler zu finden. Der virtuelle Pranger hat anscheinend abschreckende Wirkung. Es haben sich bereits so einige Väter gemeldet, die seit Jahren keinen Unterhalt mehr gezahlt haben.

Ihre Meinung ist gefragt: Sollte strenger gegen Zahlungsunwillige vorgegangen werden? Wenn ja, welche Mittel sollten erlaubt sein?

1 Gedanke zu „Strafe für Zahlungsunwillige“

  1. Mutwillig untergetauchte und zahlungunwillige Unterhaltsschuldner sollten definitiv Zwangsarbeit auferlegt bekommen!!! ES IST immer nur die Rede davon, dass dem „armen Zahlungsunwilligem Vater“ die Existenz gesichert sein muss…..Aber interessiert es diesen „armen Zahlungsunwilligem Vater“ überhaupt wie oder wer die Existenz seines Kindes sichert????
    In meinem konkreten Fall kämpfe ich dafür seit mittlerweile über 15 Jahren! Die Behörden selbst stellen mich aufgrund meiner Hartnäckigkeit schon mehr als Täter hin als den Täter selbst! Es wird nichts unternommen. Keine Fristen, keine Strafen!!!

Kommentare sind geschlossen.