Neu: Jedes Kind braucht eigenen Ausweis!

Urlaubszeit ist Reisezeit. Ganz wichtig in diesem Jahr für Familien: ab dem 26. Juni gilt eine neue EU-Vorschrift. Jedes Kind braucht jetzt ein eigenes Reisedokument, Einträge im Pass der Eltern gelten nicht mehr. Welche Dokumente brauchen Kinder im Urlaub – und wo werden die am besten beantragt?

Er guckt ziemlich unglücklich auf dem Bild. Auf dem Bild seines Kinderpass ist mein Sohn gerade 11 Monate alt. Braune Augen, 90 cm groß – mit diesem Ausweisdokument und einem biometrischem Babybild wird er noch einige Grenzen überqueren. Seine Schwester reist mit einem Kinderausweis ohne Photo. Und ein drittes Kind hätte auch ganz einfach mit in meinem Ausweis stehen können. Ziemlich viele verschiedene Regelungen galten bisher. Mit dem Ergebnis, dass in vielen Familien die Kinder unterschiedliche Dokumente haben, je nachdem, wie alt sie sind und je nachdem ob USA-Reisen oder nur Ausflüge in die unmittelbarere Nachbarschaft anstanden.

Doch ab dem 26. Juni gilt diese Vielfalt nicht mehr. Denn eine EU-Verfügung, die bereits im Mai 2009 beschlossen wurde, gilt nun: Jede Person braucht einen eigenen Pass. Zunächst galt noch eine Übergangsfrist, sodass alte Ausweise und Einträge noch gültig waren. Vor allem für Eltern, die noch gar kein Ausweisdokument haben oder dieses vor mehr als vier Jahren beantragt haben gilt: unbedingt die neuen Änderungen lesen! Denn noch immer stehen Eltern einige Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Das Alter des Kindes, das Reiseziel und die Kosten eines Dokumentes geben den Ausschlag für die richtige Entscheidung.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Kinderreisepass ab 2012 vorgeschrieben
Kinderpass – auch Babys brauchen ab Juni 2012 ein eigenes Ausweisdokument (Bild: © poznyakov, Panthermedia)

Der Eintrag in den Ausweis eines elterlichen Passes gilt nicht mehr. Jedes Kind braucht für Auslandsreisen ein eigenes Dokument, der Eintrag genügt nicht. Der Pass der Eltern, in dem so ein Eintrag steht, bleibt jedoch für das Elternteil selbst weiterhin bis zum eingetragenen Ablauf gültig.

Der alte Kinderausweis in grüngrau wird nicht mehr ausgestellt, gilt aber noch. Tatsächlich werden die alten Kinderausweise schon seit 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Er bleibt jedoch bis zum Ablaufdatum gültig. Einschränkung: einige Länder, insbesondere Nicht-EU-Länder, akzeptieren dieses Dokument, das häufig ohne Foto ist, nicht mehr. Also erkundigen, ob der Kinderausweis im Zielland akzeptiert wird.

Eltern haben die Wahl, sie können für ihren Nachwuchs einen Kinderreisepass, einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Vorraussetzung für alle Ausweise ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Meldebehörden oder Bürgerbüros können die Ausweisdokumente ausstellen, viele Behörden bieten auch eine Terminanmeldung im Internet an. Wichtig: Das Kind muss bei der Beantragung auf jeden Fall dabei sein. Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort finden Sie unter www.behoerdenfinder.de.

Der Kinderreisepass gilt für Kinder bis zum 12. Geburtstag. Ab Ausstellungsdatum ist der Kinderreisepass 6 Jahre gültig – oder bis zum Beginn des 13. Lebensjahres. Die meisten Behörden stellen dieses Dokument recht schnell aus, ein Foto und eine Geburtsurkunde werden für die Ausstellung benötigt. Und die Unterschriften beider Sorgeberechtigter, sowie Kopien von deren Ausweisen. Die Kosten für den Kinderreisepass: 13 Euro, die Verlängerung kostet 6 Euro.

Der elektronische Reisepass (ePass) wird für Kinder, die älter als 12 Jahre sind, ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann er auch schon früher beantragt werden. Er ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, danach gilt er über 10 Jahre. Bei der Beantragung gelten die gleichen Bedingungen wie bei Kinderreisepass – Foto, Geburtsurkunde oder bisheriger Ausweis, Unterschriften der Sorgeberechtigten, sowie Kopien von deren Ausweisen. Der ePass kostet für alle bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro. Da die Bundesdruckerei das Dokument ausstellt, dauert es in der Regel drei bis vier Wochen, bis der Pass da ist. Ein Expressservice, der die Ausstellung schon in vier Werktagen möglich macht, kostet für unter 24jährige 69 Euro.

Der neue Personalausweis wird für Jugendliche ab 16 Jahren ausgestellt. Auch er kann auf Wunsch der Eltern früher beantragt werden. Bis zum 24. Lebensjahr betragen die Gebühren für den 6 Jahre gültigen neuen Personalausweis 22,80 Euro. Die Wartezeit beträgt drei bis vier Wochen, denn der Personalausweis, der sich seit November 2010 in neuer Form mit elektronischem Chip präsentiert, wird ebenfalls in der Bundesdruckerei hergestellt. Mehr Infos: www.personalausweisportal.de.

Biometrische Fotos müssen erst ab dem 5. Lebensjahr in Pässe. Tatsächlich weisen viele Behördenmitarbeiter darauf hin, dass auch schon die Kleinsten Fotos bräuchten, die den Ansprüchen der Biometrietauglichkeit entsprechen. Das sieht bei Babyköpfen oft sehr merkwürdig aus. Es kann natürlich nicht schaden, muss aber gar nicht sein. Für alle gilt: Das Foto muss scharf und gleichmäßig ausgeleuchtet und vor einem einfarbigen hellen Hintergrund aufgenommen sein. Das Kind muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund frontal in die Kamera gucken, weder Spielzeug halten noch eine Kopfbedeckung tragen. Die Augen müssen klar erkennbar sein. Mehr Informationen und Musterschablonen stellt das Bundesministerium für Inneres auf seiner Webseite bereit.

Das Reiseziel entscheidet, welches Dokument sinnvoll ist. Im Schengen-Raum, zu dem nicht nur die 22 EU-Länder, sondern auch die Schweiz, Norwegen und Lichtenstein gehören, reicht ein Personalausweis. In fast allen anderen Ländern wird ein Kinderreisepass anerkannt, nicht aber der alte Kinderausweis. Die USA akzeptieren nur einen elektronischen Reisepass. Es empfiehlt sich also langfristig vor Reisantritt die Einreisebedingungen des Urlaubslandes zu prüfen, Tipps gibt hier auch das Auswärtige Amt. Auch wenn ein Kind kurz vor dem 12. Lebensjahr steht, sollte überlegt werden, ob sich noch lohnt einen Kinderreisepass zu beantragen, denn gleich einen ePass zu beantragen könnte in so einem Fall günstiger sein.

Wenn Kinder ohne Eltern reisen, sollten sie eine Personensorgevollmacht mitnehmen. Mal eben ein Ausflug ins Nachbarland mit Oma und Opa? Viele Eltern denken nicht daran, dass Großeltern nur mit Genehmigung entscheidungsbefugt sind. Die Verbraucherzentralen empfehlen eine Personensorgevollmacht, in einigen Ländern ist sie sogar vorgeschrieben.

Je früher, desto besser! Das gilt auf jeden Fall bei der Reiseplanung und bei der Ausstellung von Dokumenten und Ausweisen. Wer Kosten sparen will, beantragt den Ausweis rechtzeitig vor der Reise. Und was muss noch mit in den Familienurlaub?