Hanna oder Luna-Mari? Friedrich oder Luca? Über Namen können werdende Eltern tage- und nächtlang diskutieren. Manche sind sich allerdings erstaunlich schnell einig. Über den Vornamen. Doch wie sieht es mit dem Nachnamen aus?
Entscheidung für einen Familiennamen – mit oder ohne Trauschein
Auf jeden Fall ist die Auswahl viel, viel kleiner. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt ganz klar: ein neugeborenes Kind erhält als Nachnamen den Ehenamen der Eltern (§ 1616 BGB). Traditionell entscheiden sich viele Paare bei der Eheschließung für einen gemeinsamen Ehenamen. So wird aus Susanne Müller eine Susanne Schmidt, geb. Müller. Das gemeinsame Kind von Susanne Schmidt und Jens Schmidt wird also Schmidt mit Nachnamen heißen. Dies wäre auch so, wenn Susanne sich für die Variante Susanne Müller-Schmidt entschieden hätte.
Vielleicht aber haben sich Susanne und Jens nicht auf einen gemeinsamen Nachnamen geeinigt. Trotz Trauschein stehen also die Namen „Müller“ und „Schmidt“ an der Klingel, da beide Eheleute ihre Nachnamen behalten haben. Wenn sie nun ein Kind bekommen, haben die Susanne und Jens einen Monat bis nach der Geburt des Babys Zeit, sich auf einen Nachnamen zu einigen. Schmidt oder Müller? Ein Doppelname, wie Müller-Schmidt, ist für das Kind nicht möglich.
Wenn sich die Eltern partout nicht einigen können, wird ein Familiengericht eingeschaltet. Das Gericht überträgt dann einem Elternteil das Bestimmungsrecht. Die Entscheidung über den Familiennamen gilt auch für alle weiteren Kinder.
Wenn Susanne und Jens nicht verheiratet sind, sieht die rechtliche Lage anders aus. Wenn sich die beiden für ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden, können sie dies bereits vor der Geburt beim Jugendamt (gemeinsam mit einer Vaterschaftserklärung) angeben. Ist das Kind dann geboren, können sie genau wie verheiratete Paare zwischen den beiden Nachnamen entscheiden. Auch ohne Trauschein der Eltern könnte das Kind also Schmidt, wie der Vater, oder Müller, wie die Mutter heißen. Können sich die Elternteile nicht einigen, wird auch hier das Familiengericht eingeschaltet.
Namenswahl bei alleinigem Sorgerecht
Nach derzeitiger Rechtslage gibt es das gemeinsame Sorgerecht bei Unverheirateten nur auf Antrag. Wird dieser nicht gestellt, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das Kind bekommt ihren Namen dann als Familiennamen – also Müller. Eine spätere Änderung möglich. Wenn die Eltern später doch heiraten und sich für den Namen Schmidt entscheiden, darf der Nachname des Kindes geändert werden. Ist das Kind dann älter als fünf Jahre alt, darf es darüber mitentscheiden, wie sein Nachname lautet.
Auch ohne gemeinsames Sorgerecht kann die Mutter gegenüber dem Standesamt erklärten, dass das Kind den Nachnamen des anderen Elternteils – in diesem Fall Schmidt – erhalten soll. Allerdings muss das andere Elternteil, also der Vater, damit einverstanden sein.
Bei alleinigem Sorgerecht kann der oder die Sorgeberechtigte die Entscheidung über den Nachnamen alleine treffen. Da allerdings die Rechtslage geändert werden soll und langfristig auch bei unverheirateten Paaren die gemeinsame Sorge der Regelfall werden soll, ist davon auszugehen, wird es auch hier wohl in Zukunft mehr Anhörungen vor dem Familiengericht geben.
Nachnamen im Fall einer Trennung
Wenn sich Susanne Müller und Jens Schmidt scheiden lassen, behält ihre Tochter Julia den Nachnamen Schmidt, wenn dies der Ehename war. Auch wenn Susanne Schmidt nach der Scheidung wieder ihren Geburtsnamen führen möchte, behält die Tochter den ehelichen Nachnamen. Ähnliches gilt bei einer Trennung von unverheirateten Paaren.
Wenn Susanne Müller sich nun neu verliebt und Thomas Schulz heiraten möchte, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Susanne Müller behält ihren Nachnamen, Thomas Schulz seinen. Gemeinsame Kinder aus dieser Ehe könnten dann Müller oder Schulz heißen. Oder Susanne nimmt den Namen Schulz an. Die Tochter Julia allerdings würde den Nachnamen Schmidt behalten.
Auf Antrag könnte Julia aber auch den Nachnamen Schulz bekommen. Auch der Doppelname Schmidt-Schulz wäre möglich. Diese „Einbenennung“ geht allerdings nur, wenn der der leibliche Vater zustimmt. Auch das Kind muss, wenn es über fünf Jahre alt ist, offiziell im Standesamt sein Einverständnis erklären.
Wenn Jens Schmidt allerdings dagegen ist, dass seine Tochter Julia nun Schulz als Familiennamen führen soll, muss ein Richter entscheiden, welcher Nachname für das Wohl des Kindes am besten ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Streifall betont, dass eine Einbenennung gegen den Willen des einen Elternteils nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich sei. Erzwungene Einbenennungen werden meist abgelehnt.
Welches Kriterium zählt bei der Wahl des Nachnamens?
Die meisten werdenden Eltern beschäftigen sich aber vor der Geburt nicht mit einer möglichen Trennung. Doch welches Kriterium ist bei der Wahl des Nachnamens wichtig? Schmidt oder Müller? Eine schwere Wahl. Häufig wählen Eltern den Familiennamen, der leichter zu schreiben ist. Oder den, der schöner klingt. Oder traditionell eher den des Mannes.
Wie haben Sie die Wahl für den Nachnamen getroffen? Wir sind gespannt auf Kommentare!
Bild: © martina braun für istockphoto.com
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