Stillen und Mutterschutz

Theoretisch ist das Mutterschutzgesetz sehr stillfreundlich: einer stillenden Mutter stehen zwei Stillzeiten von 45 Minuten pro ganzem Arbeitstag zu oder eine Stillzeit von 90 Minuten.
Mutterschutzgesetz
stillfreundliches Mutterschutzgesetz? (© panthermedia.net, Gunnar Eden)

Praktisch ist das jedoch nicht durchzuführen: viele Säuglinge haben alle 2-3 Stunden Hunger, selbst wenn sie schon über 2 Monate alt sind. Außerdem sind vielleicht die Mütter, die besonders viel Wert auf das Stillen legen, nicht unbedingt daran interessiert, kurz nach der Geburt wieder voll zu arbeiten.

Stillende Mütter dürfen auch bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben: Fließband- und Akkordarbeit sind für sie ebenso tabu wie körperlich schwere und belastende Arbeit.