Schwanger! Wie dem Chef sagen?

Hurra – endlich schwanger. Viele Schwangere möchten am liebsten allen freudig um den Hals fallen. Aber im Job ist das schwierig. Ab wann muss man dem Arbeitgeber eigentlich die Schwangerschaft mitteilen? Und was ist dabei die beste Taktik?

Berufstätige Frauen haben oft ein Problem. Rein rechtlich müssen sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft gar nicht mitteilen. „Die Mitteilungspflicht ist eine Soll-Vorschrift“, erklärt Arbeitsrechtler Martin Hensche aus Berlin. Doch das ist so eine Sache, mit dem Recht. Denn irgendwann wird man dem Chef erklären müssen, dass Nachwuchs kommen wird.

Denn es ist ja immer so eine Sache mit den juristischen Regeln. Natürlich darf die Frage des potentiellen Arbeitgebers im Bewerbungsgespräch nach einer Schwangerschaft verneint werden. Juristisch ist das einwandfrei. Aber hat nicht fast jeder schon einmal eine Kollegin gehabt, die gerade im Betrieb anfing und schon einen Babybauch spazieren trug? Wohlwollend sind die Kommentare selten. Die meisten dieser spontan Schwangeren kehren nach der Elternzeit nicht zurück. Zu unangenehm das Klima, das ihnen schon in anderen Umständen entgegen wehte. Und was bedeutet das, wenn man selbst schwanger ist?

Schlechte Umstände für gute Umstände

Wenn eine Schwangerschaft eingetreten ist, fragen sich viele Frauen, wie sie es ihrem Arbeitgeber behutsam beibringen können. Und wann. De facto muss die Schwangerschaft erst dann mitgeteilt werden, wenn die werdende Mutter dies möchte. In den ersten drei Monaten sollte man den Arbeitgeber nicht unbedingt informieren. Immerhin besteht hier noch ein erhöhtes Risiko einer Fehlgeburt.

Doch was, wenn eine wichtige Beförderung ansteht? Dann lieber schweigen? Oder wenn es dem Betrieb mies geht?

Bei einem Aufstieg auf der Karriereleiter kann es schwierig werden. Vor allem wenn der so genannte „Flurfunk“ zuschlagen könnte. Wenn also Kollegen doch etwas von der Schwangerschaft ahnen oder wenn die vermutete baldige Elternzeit ein Stolperstein werden kann, dann ist es angesagt, mit offenen Karten zu spielen. Im Zweiergespräch. Auf keinen Fall sollte dem Chef die Mitteilung vor dem Kopiergerät oder in der Kantine gemacht werden. Teilen Sie Ihrem Vorgesetzten genau mit, wie Ihre Pläne aussehen. Ist die neue Position zu sofort zu besetzen? Wunderbar, dann könnten Sie sich einarbeiten und nach der Geburt einige Stunden im Homeoffice arbeiten – und nach einem Jahr planen Sie, wieder zu kommen. Oder nicht? Dann seien Sie ehrlich. Notfalls werden Sie nicht befördert, aber sie behalten Ihren Arbeitsplatz.

Mutterschutz und besonderer Kündigungsschutz

Anders sieht es aus, wenn Ihr Job bedroht ist – und auch, wenn Sie in bestimmten Gefahrenbereichen arbeiten. Dann sollten Sie tatsächlich die Schwangerschaft so früh wie möglich mitteilen. Erst wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichtet ist, kann er diese Regeln berücksichtigen.

Schwangere dürfen unter anderem nicht mit schweren körperlichen Arbeiten beschäftigt werden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt sein. Auch für Schichtdienste gibt es bestimmte Regelungen. Werdende Mütter dürfen nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Für schwangere Angestellte gilt laut Mutterschutz ein besonderer Kündigungsschutz – nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch vier Monate nach der Entbindung. Dies gilt auch in der Probezeit und auch dann, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Einstellung von der Schwangerschaft wusste und darüber schwieg.

Hinzu kommt auch noch das sogenannte individuelle Beschäftigungsverbot. Liegt ein entsprechendes ärztliches Attest vor, kann die Beschäftigung ganz oder auch nur teilweise verboten werden. Für den Arbeitgeber bedeut dies, dass die Schwangere bei vollem Lohn von der Arbeit freigestellt werden muss. Die Regelungen gelten allerdings nicht für Selbstständige. Die müssen selbst regeln, dass ihre Arbeit sie und das Baby nicht gefährdet.

Erst der Vorgesetzte, dann der Kollegenkreis

Frauen, die in Berufen arbeiten, in denen sie oder ihr Kind gefährdet sein könnten, sollten die Schwangerschaft rechtzeitig mitteilen. Dies gilt beispielsweise für Krankenschwestern, Erzieherinnen aber auch für Laborantinnen.

In größeren Betrieben ist es üblich, die Personalabteilung von der Schwangerschaft zu unterrichten. Oft werden Schwangere dann in einer anderen Abteilung eingesetzt. Auf jeden Fall ist es wichtig, zunächst den direkten Vorgesetzten anzusprechen. Je konkreter Ihre Pläne nicht nur für die private, sondern auch für die berufliche Zukunft aussehen, desto einfacher wird das Gespräch.

Wenn der Boss über die Schwangerschaft informiert ist, dann können auch die Kollegen eingeweiht werden. Können, nicht müssen. Wer befürchtet, dass die Kollegen eher unfreundlich reagieren, muss diese gar nicht unterrichten.

Kleine und große Betriebe

Natürlich gibt es Arbeitgeber, die sich überhaupt nicht über die Mutterfreuden der Mitarbeiterin freuen. Gerade Frauen in leitenden Positionen haben es nicht leicht. Für große Firmen ist das Thema Mutterschutz und Elternzeit Routine und kommt täglich vor. In kleinen Betrieben ist oft schwer, eine Lösung für den Übergang zu finden. Hier hilft es, wenn die werdende Schwangere gute konkrete Vorschläge machen kann. Vielleicht gibt es eine Kollegin, die langfristig auch Teilzeit arbeiten möchte, und mit der ein Arbeitsplatz geteilt werden kann?

Sich nicht in die „Mutti-Rolle“ drängen lassen – und an das eigene Glück denken

Die Kollegin, die überall die Zeichnungen ihrer Kinder aufgehängt hat, haben Sie immer belächelt? Denken Sie daran. Denn auch wenn Sie sich riesig über die Schwangerschaft freuen, Ihre Ultraschallbilder sind sehr privat. Vermeiden Sie es am Arbeitsplatz auf einschlägigen Elternseiten zu surfen und erledigen Sie Arzttermine möglichst nicht in der Arbeitszeit. Denn je mehr Sie als „Mutti“ von den Kollegen wahrgenommen werden, desto mehr kann das professionelle Bild Schaden nehmen.

Aber gleichzeitig dürfen und müssen Sie auch an sich denken. Die Zeiten der Großraum Raucherbüros sind endlich vorbei. Aber auch anderen gesundheitlichen oder zeitlichen Stress sollten Sie in der Schwangerschaft vermeiden.

Sie müssen niemandem beweisen, dass Sie als Schwangere doppelt so gut sind. Auch nicht sich selbst. Wenn Sie Ihre Arbeit gerne mögen, werden sich Wege finden, dass Sie Beruf und Kind gut vereinbaren können. Wenn nicht, auch hier wird die Zukunft Ihnen einen Weg zeigen. Hauptsache Ihnen und Ihrem Kind geht es gut.

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