Sachsen will als erstes Bundesland Kinderwunsch-Behandlungen von Ehepaaren finanziell unterstützen. Im kürzlich verabschiedeten Landeshaushalt sind dafür 1,1 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, so ein Bericht der Ärztezeitung.
Die Zuwendungen sind vor allem für Paare mit geringem Einkommen gedacht. Die sächsische Sozialministerin Christine Clauß (CDU) verwies darauf, dass viele den heute erforderlichen Eigenanteil nicht tragen könnten. „Dies ist nichts anderes als eine soziale Selektion,“ beklagt sie. Auch mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung könne sich das Land diese negative Entwicklung nicht leisten.
Künstliche Befruchtungen wurden vor 2004 noch komplett vom Staat bezahlt. Seit der Gesundheitsreform tragen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten bei drei Versuchen. Eine Behandlung kostet zwischen 3000 und 4000 Euro. Bei drei Anläufen müssen Paare also bis zu 6000 Euro selbst aufbringen. Nur 16 von 100 Frauen werden dabei schwanger. Schätzungen gehend davon aus, dass in Folge der Gesetztesänderung bundesweit 6000 Kinder weniger geboren werden. Jedes siebte Ehepaar bleibt laut Statistik in Deutschland kinderlos.
Diesen Trend will der Freistaat Sachsen stoppen. Das Land war im Sommer mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat gescheitert, die sich für eine staatliche Vollfinanzierung von künstlichen Befruchtungen aussprach. Für das eigene Bundesland gilt ab März eine Neuregelung.
Sächsische verheiratete Paare mit Kinderwunsch erhalten zwischen 800 und 900 Euro für den ersten bis dritten Versuch. Die Höhe richtet sich dabei nach der Methode. Für den vierten Anlauf fließen zwischen 1900 und 2600 Euro. Alle weiteren Versuche müssten die Eltern weiterhin selbst bezahlen. „Wir werden die Zulage unbürokratisch vergeben“, versprach die Sozialministerin.
Aber drei Grundvoraussetzungen müssen die potentiellen Eltern erfüllen, um die staatliche Kinderförderung zu erhalten: Sie brauchen einen Trauschein und die Frau darf nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt sein.
Kritiker bemängeln, dass gerade diese Hürde völlig an der Lebensrealität der Menschen vorbei ginge. Denn im Osten liegt der Anteil der außerhalb einer Ehe geborenen Kinder bei 60 Prozent, im Westen sind es 24 Prozent.
Was meinen Sie: Ist es richtig, dass nur Eheleute von den Kassen und jetzt auch vom Land Sachsen bei den Kosten der Kinderwunschbehandlung unterstützt werden?