Für Beamtinnen
Für Beamtinnen gelten spezielle Regeln, über die die jeweilige Dienstbehörde informiert.
Für Auszubildende
Ein Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Abschlussprüfung – auch wenn eine Frau schwanger ist. Nur falls sie die Prüfung nicht besteht, wird das Ausbildungsverhältnis verlängert. Die Frauen können jedoch auch ohne Nicht-Bestehen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen, wenn sie schwangerschaftsbedingt längere Fehlzeiten hatten. Dieser Antrag ist an die Stelle zu richten, die die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses überwacht – z.B. die Handwerkskammer.
Für Arbeitslose
Schwangere Arbeitslose, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (und das ist fast ausnahmslos der Fall), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Sie können auch extra Anträge auf Geld für Bekleidung und Erstausstattung stellen.