Selbstständige haben keinen Mutterschutz – so darf eine selbstständige Taxifahrerin bis zur Geburt und auch gleich danach wieder arbeiten. Ihre angestellte Kollegin hat derweil frei…
Selbstständige kommen nicht in den Nutzen des deutschen Mutterschutzgesetzes – so darf eine selbstständige Taxifahrerin bis zur Geburt und auch gleich danach wieder arbeiten, während eine angestellte Taxifahrerin sich schonen darf. Da viele Selbstständige privat krankenversichert sind, kommen sie auch nicht in den Genuss des Mutterschutzlohnes.