
Sie haben allerdings auch Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe, falls es Ihnen vor oder nach der Geburt nicht möglich ist, den Haushalt zu führen – wenn z.B. nach einem Kaiserschnitt noch ein größeres Geschwisterkind versorgt werden muss und niemand aus dem eigenen Haushalt einspringen kann.