Till ist laut. Wenn er seinen Teller sieht jubelt er kräftig. Und wenn er läuft, meint man Trommelwirbel zu hören. Till ist knapp zwei Jahre alt, legt seine Mama den Finger auf die Lippen und sagt leise „psst“ , dann lacht der Blondschopf, macht die Geste nach und brüllt dabei so sehr es die Stimmbänder hergeben „PSST!“.
Seit dem Einzug der neuen Nachbarn passiert noch etwas Lustiges. Sobald Till ein Spielzeug hinwirft oder schnell durch den Flur tappst, klopft es ganz laut in der Wohnung. Till ist begeistert. Seine Eltern nicht. Renovieren die neue Mitmieter immer noch? Dann hat Till einen Unfall – er ist übel hingefallen und hat ein Platzwunde. Er weint schrill und verzweifelt. Und während die Eltern auf den Notarztwagen warten, klopft es wieder lautstark von oben. Und jemand schreit „Das Blag soll endlich ruhig sein.“ Die Eltern sind entsetzt.
Als ihr Sohn wieder aus dem Krankenhaus entlassen wird, suchen sie ein Gespräch. Doch der neue Mieter erklärt sein Klopfen als notwendig. „Kinder kann man disziplinieren“ und er habe schließlich ein Recht auf Ruhe. Keinerlei Einsicht.
Tills Eltern wenden sich an Ihren Vermieter. Schließlich wohnen sie in einer Familienwohnanlage. Sie haben Glück. Ihr Vermieter teilt ihre Ansicht und spricht dem lärmenden Neu-Mieter eine Abmahnung aus. Seitdem hat das Klopfen aufgehört. Wohl fühlt sich die Familie trotzdem nicht mehr so recht in den eigenen vier Wänden und Till hört das Wort „Psst“ immer öfter.
Kinder halten sich nur begrenzt an Hausordnungen. Anders als technische Geräte lassen sie sich nun einmal nicht ausschalten. Und dies sieht auch die aktuelle Rechtssprechung. Und spricht klare Worte: „Den von Kleinkindern üblicherweise ausgehenden Lärm muss man hinnehmen – oder ausziehen“ (AG München, 412 C 23697/99)
„Kinder als solche sind keine Störung,“ urteilt auch Landgericht Bad Kreuznach. „Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden.“ Und dazu gehört Babygeschrei, Gestampfe, Gehopse und unbeabsichtigte Störungen – auch nachts.( (LG Bad Kreuznach 1 S 21/01)
Reagiert ein genervter Nachbar mit Gegenlärm, etwa mit Schlagen gegen die Heizungsrohre, kann er abgemahnt und im Wiederholungsfall gekündigt werden. (AG Hamburg 47 C 1789/95).
Tills Eltern müssen sich also nicht sorgen, die Rechtssprechung ist auf ihrer Seite. Aber natürlich haben auch Eltern und Kinder Pflichten und umso größer die Kinder werden, desto selbstverständlicher ist es auch, dass sie Rücksicht nehmen lernen.
Hier ein paar wichtige Grundregeln:
- Nachbarn müssen die Unruhe im Haus, die durch den normalen Spiel- und Bewegungstriebes von Kinder entsteht, hinnehmen – AG Kassel (AZ: 872 C 855/91).
- Spielplätze gehören zum Wohnen. Lärm, den solche Einrichtungen mit sich bringen, muss hingenommen werden – OVG Münster (AZ: 11 A 1288/95).
- Die Mitmieter können dem Vermieter nicht verbieten lassen, einen Sandkasten aufzustellen – AG Aachen (AZ: 14 C 318/86).
- Kinder dürfen auf dem Zufahrtsweg einer Wohnanlage und auf Garagenhöfen spielen. KG Berlin (AZ: 24 W 1107/98).
- Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieterkinder und fremde Kinder hier auch spielen. Eine Schaukel darf aufgestellt werden – AG Darmstadt (AZ: 33 C 172/85).
- Kinderwagen dürfen im Flur abgestellt werden. Ein Beiseiteschieben des Kinderwagens (hier um an die Briefkästen zu gelangen) ist zumutbar – AG Braunschweig (AZ: 121 C 128/00). Grundsätzlich gilt, dass der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen darf, wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete Regelung enthält. „Eventuelle Parkverbote“ sind unwirksam, wenn niemand durch den Kinderwagen behindert wird oder der Mieter den Wagen ansonsten mehrmals täglich einige Stockwerke hoch- und wieder runtertragen muss. AG Frankfurt a.M. (AZ: 33 C 361/97-27), AG Hamburg (AZ: 40 C 622/99). Das Abstellen eines Kinderwagens im Flur sei selbstverständlich, sozialüblich und gehört zur Zweckbestimmung einer Wohnanlage. OLG Hamm (AZ: 15 W 444/00).
- Wenn die Kinder Unsinn machen – im konkreten Fall einen fremden Keller aufbrechen und den Stromzähler anzapfen- so kann den ahnungslosen Eltern deswegen nicht gekündigt werden. KG Berlin (AZ: 16 RE-Miet 10611/99-10/00).
Informationen zum Thema Mietrecht: http://www.mieterbund.de
Abartige Nachbarn