Die kalte Jahreszeit ist für Mütter oft besonders belastend: Die Kinder sind ständig krank, der Dauerregen schränkt Aktivitäten ein und oft fühlen sich Frauen dann besonders belastet. Kein Wunder, denn meist sind es die Mütter, die sich um die kranken Kinder kümmern und dann unter der Doppelbelastung von Familie und Beruf leiden.
Kraft tanken, einfach mal aus dem Alltag raus kommen und sich in Ruhe zu besinnen, das wünschen sich viele Mütter. Auch die Krankenkassen haben längst erkannt, wie wichtig gerade vorbeugende Kuren für Mütter sein können, daher können Mütter unter bestimmten Voraussetzungen alle vier Jahre an einer so genannten stationären Vorsorgemaßnahme teilnehmen. Kinder dürfen die Mutter begleiten und werden in der Zeitt, in der die Mutter Therapien (oder Massagen oder Spaziergänge) macht, betreut.
Hier die wichtigste Fragen rund um Kuren für Mütter und Kinder (die natürlich auch für Väter gelten):
Was kann so eine Kur überhaupt leisten?
Sie dient der medizinischen Genesung und Erholung. Und sie soll die Möglichkeit geben, Kraft zu schöpfen und sich vom Alltagstress zu erholen. Die gilt für Mütter, dies selbst krank sind, erschöpft sind, Problem mit der Erziehung oder der Partnerschaft haben, alleinerziehend oder berufstätig sind.
Hat jede Mutter das Recht auf eine Kur? Und wie beantrage ich die?
Ja, generell hat jedes Elternteil ein Recht auf eine Kur. Es gibt verschieden Wege, eine Kur zu beantragen. Zum einen bietet das Müttergenesungswerk vor Ort Beratung an. In den Beratungsstellen kann man gemeinsam mit einer Mitarbeiterin eine Antrag ausfüllen und vor allem klären, welche Kur überhaupt sinnvoll ist. Man kann die Formulare auch direkt bei der Krankenkasse anfordern, allerdings ist es nicht einfach, alles allein auszufüllen. Wichtig ist, dass der Hausarzt eine „Kurbedürftigkeit“ bestätigt. Die meisten helfen dabei gern. Dann wird der Antrag an die Kasse weitergeleitet. Manche Krankenkassen lehnen zunächst ab, davon sollte man sich nicht schrecken lassen und Widerspruch einlegen. Danach wird die Kur oft doch bewilligt. Sie dauert im Schnitt drei Wochen.
Wie teuer ist eine Kur?
Die Krankenkassen übernehmen den Großteil der Kosten der Kur und auch der Fahrtkosten. Pro Tag ist eine Selbstbeteiligung von 10 Euro zu zahlen und auch bei der Fahrt fallen 10 Prozent der Kosten als Eigenanteil an. Insgesamt lohnt sich für die Kassen die Investition, denn die Qualität von Kuren für das Wohlbefinden ist nachweisbar. Das zeigt eine Studie der Medizinischen Hochschule Hannover, die belegt, „dass Kuren die gesundheitliche Verfassung der Frauen deutlich und nachhaltig verbessern“.
Woher weiss ich, welche Kureinrichtung und welche Therapien für mich richtig sind?
Hier sollte man sich am besten vom Arzt oder von einer Beratungsstelle informieren lassen. Wer Atemwegsprobleme hat, ist im Reizklima des Meeres besonders gut aufgehoben, es gibt Kliniken die sich auf Ernährungsprobleme, Allergien, Rückenschulen und anderes spezialisiert haben. Auch im Internet kann man sich klug machen. Hier gibt es viele Erfahrungsberichte von Müttern zu lesen, die auch viele Tipps haben. Es gibt Kurkliniken, die besonders auf die Bedürfnisse von Schwangeren und Müttern von Babys und Kleinkindern eingehen. Die meisten Kliniken betreuen allerdings erst Kinder ab einem Jahr.
Dürfen denn Kinder immer mitkommen? Und der Partner?
Generell dürfen und sollten kleinere Kinder mitkommen. Sie fahren kostenfrei mit als Begleitpersonen, aber auch wenn sie selbst krank sind und mitbehandelt werden, entstehen keine Kosten. Es gibt immer eine gute Kinderbetreuung, in dieser Zeit sollen die Mütter entspannen und sich behandeln lassen. Wer keine Schulkinder hat, sollte möglichst nicht in den Ferien fahren wollen, denn diese Termine sind sehr begehrt.
Wie lange dauert es, bis der Antrag genehmigt ist?
Ganz verschieden. Lieber früher als später beantragen, generell kann man davon ausgehen, dass ein Antrag innerhalb von etwa drei bis sechs Wochen bearbeitet wird.
Kann ich mir Ort und Termin aussuchen?
Jein. Viele Krankenkassen haben Partnereinrichtungen. Sie können aber innerhalb der Einrichtungen wählen oder sich von den Beratungsstellen Tipps geben lassen, wie sie eine Einrichtung des Müttergenesungswerks besuchen können. Die meisten Kassen schreiben einen bestimmten Zeitrahmen nach Bewillung vor, innerhalb von diesem können Sie den Termin aber selbst bestimmen. Partner und ältere Kinder dürfen in den meisten Einrichtungen zu Besuch kommen und können manchmal auch günstig dort ein bis zwei Nächte bleiben.
Muss ich dafür Urlaub nehmen?
Eine Kur ist kein Urlaub, daher muss auch kein Urlaub dafür verwendet werden. Die Kasse bestätigt für den Arbeitgeber die Kur schriftlich. Für die Dauer der Kur ist der Betrieb zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Eine Kur ist kein Urlaub, daher muss auch kein Urlaub dafür verwendet werden. Die Kasse bestätigt für den Arbeitgeber die Kur schriftlich. Für die Dauer der Kur ist der Betrieb zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Mehr Infos gibt es bei den Beratungsstellen. Sie finden Ihre vor Ort unter www.muettergenesungswerk.de oder beim Kurtelefon (030) 33 00 29-29. Weitere Informationen für den Herbst und Winter auch auf www.winterkur.de.
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