Anträge
Wo die Anträge für welche Leistung gestellt werden, ist sehr unterschiedlich. Im Zweifel beim örtlichen Jugendamt oder Bürgeramt nachfragen. Auch die Internetseite des Bundesfamilienministeriums bietet einen guten Überblick
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld wurde im Juli 2015 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Bund hätte das Gesetz nicht erlassen dürfen.Das Betreuungsgeld war eine soziale Leistung für die Eltern, die für die Betreuung ihre Kinder keine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen und ihre Kinder zu Hause betreuen. Unter der Bezeichnung “Herdprämie” hatte das Betreuungsgeld immer wieder für Diskussionen gesorgt.
Betreuungszuschuss
Kosten für Kinderbetreuung können abgesetzt werden. Zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens 4000 Euro je Kind, sind als Sonderausgaben abzugsfähig beziehungsweise als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber die Unterbringung noch nicht schulpflichtiger Kinder unterstützen sind steuer- und sozialversicherungsfrei und können auch vom Unternehmen gewinnmindernd genutzt werden. Dazu gehören auch Betreuungskosten von kranken Kindern.
Elterngeld & Elterngeld Plus

Elterngeld finanzielle Familienleistung für Eltern, die ihr Baby selbst versorgen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Wer mindestens zwei Monate zu Hause bleibt, kann bis zu zwölf Monaten Elterngeld beziehen. Reduzieren beide Elternteile ihre Arbeitszeit oder bleiben zu Hause, gibt es zwei zusätzliche Partnermonate. Mit dem neuen Elterngeld Plus können Paare seit dem 1. Juli 2015 auch 24 beziehungsweise 28 Monate Elterngeld beanspruchen. Die Höhe des insgesamt ausgezahlten Geldes ändert sich nicht, monatlich erhalten sie dann weniger Geld, beziehen es aber länger. Ausführliche Infos zum Elterngeld Plus: „Das Elterngeld Plus kommt, mit vielen Vorteilen für Familien“.
Die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes hängt vom durchschnittlich verdienten Einkommen im Jahr vor der Geburt ab und liegt im Regelfall bei 67 Prozent des Verdienstes. Der Mindestsatz beträgt 300, der Höchstsatz aktuell 1800 Euro im Monat. Mehrlingseltern erhalten für jedes weitere Kind einen Zuschlag von 300 Euro im Monat. Für Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwister unter sechs gibt es einen Bonus von mindestens 75 Euro monatlich. Verantwortlich sind die Elterngeldstellen der Bundesländer, Elterngeld sollte direkt nach der Geburt beantragt werden. Infos, einen Elterngeldrechner und Antragsformulare auf der Seite des Familienministeriums.
Entlastungsbeitrag und Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für Alleinstehende wurde 2015 um 118 auf 8472 Euro erhöht. 2016 kommt nun eine weitere Anhebung um 180 Euro. Erstmals seit 2004 stieg somit im Juni 2015 rückwirkend zum Januar der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: er steigt um 600 Euro, also von 1308 auf 1908 Euro. Neu ist auch, dass sich dieser Gesamtbetrag jetzt nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet. Mit jedem weiterenKind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Zahlt das andere Eltern nicht, oder kann es nicht für den Unterhalt aufkommen, haben Alleinerziehende maximal 72 Monate, also sechs Jahre, das Recht einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Der beträgt zur Zeit für Kinder unter sechs Jahren 133 Euro im Monat, für Kinder unter zwölf Jahren 180 Euro. Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren wird der Zuschuss nicht gewährt.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag eine steuerliche Begünstigung für Eltern. Ziel ist es, den Grundfreibetrag zu erhöhen, den jeder einkommenssteuerpflichtige Erwachsene angerechnet bekommt. Nur auf Einkommen über dem Grundfreibetrag werden Steuern erhoben. Der steuerliche Freibetrag für Kinder wird angepasst. 2015 wurde er um 144 Euro auf 4512 Euro aufgestockt, im nächsten Jahr dann nochmals auf 4608 Euro erhöht.

Kindergeld
Eltern in Deutschland haben unabhängig von ihrem Einkommen Anspruch an Kindergeld. Beantragt wird das Kindergeld bei der Agentur für Arbeit. Versteuert werden muss das Kindergeld nicht und es nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Im Juni 2015 wurde eine Kindergelderhöhung beschlossen, in diesem Jahr steigt der Betrag um vier Euro pro Kind im Monat. Ab dem 1.1. 2016 steigt das Kindergeld noch einmal zwei Euro pro Kind pro Monat. In unserer Übersicht finden Sie die Auszahlungstermine Kindergeld 2016. Auch bei der Kindergeldkasse kann man sich über die Auszahlungsdaten informieren.

Für das erste und zweite Kind werden nun also 190 Euro gezahlt, für das dritte 196 und für das vierte und jedes weitere Kind zahlt der Staat 221 Euro pro Monat. Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, befindet sich das volljährige Kind in einer Ausbildung oder verdient wenig, verlängert sich der Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr, das gilt auch für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Die Auszahlung erfolgt zu verschiedenen Terminen, die aktuellen sind unter „Kindergeld: die aktuellen Auszahlungstermine“ zu lesen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringen Einkommen entlasten. Wenn das Einkommen von erwerbstätigen Eltern nicht ausreicht, um den Unterhalt der Kinder ausreichen zu sichern, können sie bei der zuständigen Familienkasse einen Antrag auf einen Kinderzuschlag stellen.

Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 160 Euro pro Kind. Er wird im Juli 2016 um 20 Euro erhöht. Die Mindesteinkommensgrenzen liegen bei 900 Euro für Paare und bei 600 Euro im Monat für Alleinerziehende. Wer weniger Einkommen hat, kann auch für den eigenen Unterhalt nicht ausreichend aufkommen und kann Hilfe wie ALG II oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zum Kinderzuschlag in einer Broschüre des Familienminsteriums.

Landeserziehungsgeld
In den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Bayern kann unter bestimmten Bedingungen Landeserziehungsgeld beantragt werden. Allerdings wird in einigen Ländern darüber debattiert, ob diese Länderleistung abgeschafft werden soll, da das Betreuungsgeld einführt wurde. Das Landeserziehungsgeld ist unterschiedlich hoch und schließt an das Elterngeld an.
Mehr Infos sind hier verlinkt für Bayern , Sachsen und Thüringen
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Familien, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Das sind Geld- und Sachleistungen, die die Gemeinden, Landkreise und Stadtverwaltungen tragen. Finanziert werden unter anderem Schulmaterial, Lernförderung, Klassenfahrten oder Zuschüsse zur Mittagsverpflegung.
Mutterschaftsgeld
Frauen, die ein Kind erwarten haben sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf Mutterschutz.
Frauen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind erhalten bis zu 13 Euro am Tag, Privatversicherte einmalig 210 Euro. Geringverdienende können beim Bundesversicherungsamt einmalig maximal 210 Euro beantragen. Bei Arbeitslosen entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf, dafür gilt der Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes als Berechnungsgrundlage. Mehr Informationen unter www.mutterschaftsgeld.de

Riester-Rente
Eltern werden bei der Riester-Rente besonders gefördert. Denn pro Kind erhalten Mütter und Väter, die jetzt einzahlen, eine staatliche Förderung. Für jedes vor 2008 geborene Kind kommen 185 Euro hinzu, bei jüngere Kinder 300 Euro im Jahr. Unter anderem informieren die Verbraucherzentralen umfangreich über Altersvorsorge und bieten unabhängige Beratungen.
Wohngeld
Gerade in Ballungsräumen ist das Wohnen teuer. Dagegen soll nun die Mietpreisbremse helfen Für alle mit geringen Einkommen gibt es die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Dieses kann als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss vom Wohungsamt gezalt werden, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Zu weiteren Fragen
Ausführliche Informationen bietet Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Seite an. Alle Informationen entsprechen dem Stand von Juni 2015, bitte informieren Sie sich vor Ort über Ihre individuellen Ansprüche.
Moin moin,
unter Betreungsgeld steht, dass das Kind 12 Monate alt sein muss, in den FAQ und auf der Behördenseite steht was von 15 Monate…
Ja du bekommst in der regel post mit dem antrag sobald dein kind 12 monate ist so dass du 3 monate zeit hast den auszufüllen es dauert allerdings auch bis zu 6 wochen bis er bewilligt wurde und gezahlt wird dann ab dem 15.lebensmonat also 12.lebensmonat beantragen 15.lebensmonat auszahlung
Also hier bei uns in Sachsen da schickt dir keiner was zu und da sagt dir das auch keiner. Alles nur Schwindel. Genauso wie mit der kindergelderhöhung. Keine Erhöhung gestern erhalten, also bitte schreibt erst dann das Zeug rein, wenn es der Wahrheit entspricht. Hier werden wir Bürger nur verarscht.
Es steht doch da das das Kindergeld nachgezählt wird….aber nicht in diesem monat…..und ixh habe meine Anträge auch per Post bekomm3n und komme aus leipzig
Wird das kindergeld automatisch erhöht oder muss man was beantragen?
Das Kindergeld wird automatisch erhöht..Bei uns in NRW raum Sauerland wird das Geld laut der Kindergeldkasse ab September ausbezahlt..Die nachzahlung von Januar bis August erst im Oktober
Den Antrag fur betreuungsgeld hab i mit auch selbst geholt u Kindergeld soll nächsten monat kommen
Im Internet ausdrucken mach ich immer
Hier sagt auch keiner einem was. … du musst schon selber nachfragen. Damals in meiner ss hab ich nichts über Zusatzleistungen für schwangere gewusst bis mein Sachbearbeiter mich darauf in nem pers. Gespräch hingewiesen hat.
Vielleicht mal genau zuhören!!! In jeden Nachrichten ist gesagt worden dass die Erhöhung des Kindergeld rückwirkend in den nächsten Wochen ausgezahlt wird. Erst informieren dann meckern!!!
Na dann brauchen die jungen Eltern ja nicht mehr arbeiten gehen.Die jungen Kücken sind ja so schon überlastet mit allem…..
Das ist frech…
Es sind nicht alle jungen muttis so..ich bin 23 Jahre habe 2 kinder gehe 30 Std die Woche arbeiten und bekomme keine Zuschüsse deswegen..darf den kiga allein bezahlen usw….das finde ich eher frech das der Staat alleinerziehende da nicht mehr unterstützt…
Der Willen der Bundesregierung war ja da – nur haben die wieder mal nicht zu Ende gedacht…
Denn wenn du Rentner mit 34 Jahren bist, nicht arbeiten kannst und dementsprechend keine staatlichen Leistungen (wie ALG 2 o.ä.) beziehst, guckst du in die Röhre – und bekommst NICHTS von alledem.
Hauptsache der Staat spart seine Sozialhilfe, wenn Rentner und Sozialhilfeempfänger zusammen wohnen. Echt zum Kotzen hier in Deutschland!!!!
Am Ende lebt die Famiie doch nur auf Hartz IV Niveau.
Danke lieber Staat!!!!!
Betreuungsgeldantrag habe ich auch nicht zu geschickt bekommen. Der erste Antrag ging „verloren“ und der zweite ist seit 3Wochen weg. Noch immer nix gehört.
Kindergeld um ganze 4,-€ erhöht? Der Hammer! Dafür bekommt man ja mal gerade evtl ne Packung Babymilch! Frechheit! Und dann heisst es“Deutschland ist Kinderlieb“
Dafür bekommt man noch nicht mal Babymilch kostet drei mal mehr :/ 4 € mehr ist echt ein Witz
Wir haben von den Ämtern nicht mal gesagt bekommen was uns zu steht und wo wir was beantragen müssen
Familien sind immer weniger willkommen… So kommt es mir mal vor
Das sagt Dir auch keiner,so wird gespart.
Ich hab Bescheid bekommen wann ich Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld beantragen kann. Und immerhin sind 4€ besser als nichts. Klar kosten Kinder mehr als es Kindergeld gibt aber sowie weiß man vorher schon…
Man muss sich selbst informieren. Verbraucherzentrale, AWO etc. Beratungsstellen gibt es wie Sand am Meer. Diese Leistungen sind eine Hilfe und decken nicht zwingend alle Kosten, die mit einem Kind verbunden sind. Stichwort Eigenverantwortung. Alles in allem sind die Unterstützungen, die es in Deutschland gibt, schon sehr sozial. Da muss man auch mal über den Tellerrand hinausblicken. Und ich sage das nicht als arrogante Außenstehende, sondern als jemand, der sich selbst durch diesen ganzen Wust durcharbeiten musste, weil unser Sohn geboren wurde, als wir noch keine finanziellen MIttel zur Verfügung hatten. Es gibt Hilfen, aber man hat trotzdem eine Eigenverantwortung.
Och ganz ehrlich, wenn dir 4€ zu wenig sind, dann verzichte doch drauf!
Man muss immer an allem meckern, oder? Und ganz ehrlich, wenn ich irgendwelche Unterstützung haben möchte, dann muss ich mich halt auch drum kümmern und nicht nur hinsitzen und warten, dass mir alles zufliegt… Sorry, überhaupt kein Verständnis für so eine Einstellung!
Ich sehe es wie ABrent, dankbar sein für das was es gibt, überleg mal wie viele Familien es auf der Welt gibt, die für einen Bruchteil der Unterstützung mehr als dankbar wären!!
Tja,die Wahlen stehn ja wieder an,allso muss was für die Wähler getan werden.
Man kann auch immer alles kritisieren statt sich über die Leistungen zu freuen, die man in Anspruch nehmen kann. In anderen Ländern gibt es gar nichts.
Herzlichen Dankm lieber Philipp, für das genaue Lesen. Wir habe es korrigiert, da hatte sich leider ein inhaltlicher Fehler eingeschlichen. Gruss aus der Redaktion der liliput-lounge, Silke R. Plagge
hallo
ich bin hausfrau und ich möchte wissen ob ich elternsgeld bekommen kann
oder was kann ich erhalten?
ich habe von 18nouvember2013bisjanuar2015 gearbeitet
ich möchte wissen kann ich geld bekommen oder nein danke für ihre hilfe
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr auf 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent).
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.