Bleibt der Kinderwunsch unerfüllt, suchen Paare meist Hilfe bei Fachärzten und den so genannten Kinderwunschpraxen. Neben einer hormonellen Therapie ist die Übertragung von Samen die häufigste Behandlung. Bei der Insemination wird der Samen des Mannes instrumentell direkt in den Genitaltrakt der Frau eingebracht. So sollen die Spermien schneller und in größerer Dichte an die Eizelle gelangen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Insemination angewandt wird:
Man unterscheidet zwischen der Übertragung des Samens des Partners (homologe Insemination) und die Übertragung von Spendersamen (heterologe bzw. donogene Insemination). Am häufigsten wird die Übertragung des Samens in die Gebärmutter (intrauterine Insemination) angewendet.
Bei einer Samenübertragen folgt der Facharzt einem festgelegten Behandlungsplan. In den meisten Fällen werden bei der Frau zunächst die Eierstöcke stimuliert und so ein Eisprung ausgelöst. Die eigentliche Übertragung findet am Tag des Eisprunges statt.
Die Behandlung kann man mit einer gynäkologischen Untersuchung vergleichen. Sie ist zwar nicht angenehm, aber auch nicht schmerzhaft. Die Patientin liegt auf einer Liege oder auf ein gynäkologischen Stuhl. Der Partner darf anwesend sein.
Die individuellen Erfolgsaussichten hängen natürlich von der Art der Fruchtbarkeitsstörung ab. Je mehr bewegliche Samenzellen vorhanden sind, desto höher sind die Chance, dass sie in eine Eizelle eindringen und sie auch befruchten können. Auch die Voraussetzungen bei der Frau spielen eine entscheidende Rolle: Eileiterprobleme, Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut außerhalb der Gebärmutter (Endometriose) oder auch ein höheres Alter verschlechtern die Empfängniswahrscheinlichkeit. Stellt sich auch nach mehreren Behandlungen kein Erfolg ein, sollte das eine andere Behandlungsmethode gewählt werden.
Kostenübernahme
Nach aktueller Gesetzeslage übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Arzt- und Medikamentenkosten für bis zu drei Inseminationen mit hormoneller Stimulation und bis zu acht Inseminationen ohne hormonelle Stimulation. Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:
- Das Paar ist verheiratet.
- Es werden keine fremden Eizellen oder Samenzellen (Spendersamen) verwendet.
- Beide Partner sind mindestens 25 Jahre alt. Das Höchstalter der Frau liegt bei 40 Jahren, das Höchstalter des Mannes bei 50 Jahren.
- Beide haben einen negativen HIV-Test
- Die Frau hat einen Rötelnschutz
- Es liegt ein genehmigungspflichtigen ärztlicher Behandlungsplan vor.
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