„Die Nutzung dieses Leuchtmittels kann ihre Gesundheit gefährden“ – eigentlich müsste ein ähnlicher Aufkleber wie bei Zigaretten auf der Verpackung von Energiesparlampen stehen. Dank der EU-Verordnung verschwinden die Glühbirnen bis Ende 2011 nun gänzlich aus den Geschäften. Die neuen Kompaktleuchstofflampen, wie Fachleute sie nennen, sind kostengünstiger und sparen deutlich Strom.
Doch sie enthalten giftiges Quecksilber – die meisten Lampen enthalten etwa zwei bis fünf Milligramm des Schwermetalls. Zerbricht eine Energiesparlampe, kann das gefährlich werden. Denn dann gelangt die giftige Substanz durch die Scherben an die Luft. Selbst nach fünf Stunden sind die erlaubten Richtwerte für Innenräume noch überschritten, wie eine Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei handelsüblichen Modellen zeigte.
Bleiben die Splitter liegen, war der Richtwert sogar um das 20-fache überschritten! Kinder und Schwangere und Haustiere sollten sich daher von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Wir haben Konzentrationen in der Luft gefunden, mit denen wir nicht zufrieden sein können“, sagt Christiane Markard vom UBA.
Denn Quecksilber ist hochgiftig. Wird es versehentlich geschluckt (etwa durch belastete Lebensmittel) gefährdet es nachweislich die Gesundheit und insbesondere die Entwicklung von ungeborenen Kindern. Aber auch Quecksilberdampf schädigt: zunächst die Lunge, dann Leber und Niere. Als kritisch gelten Konzentrationen von mehr als 1 Milligramm Quecksilber pro Kubikmeter Luft.
Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu fünf Milligramm Quecksilber enthalten, allerdings soll bis 2013 der gesetzlich erlaubte Höchstwert jedoch auf zwei Milligramm gesenkt werden. Bei der Untersuchung des UBA wurden zwei Lampen verwendet – eine mit zwei Milligramm und eine andere mit fünf Milligramm Quecksilber. „Die Luftbelastung nach dem Zerbrechen war aber vergleichbar“, so Markard.
Die gute Nachricht ist: Wer nach einem Unfall die Scherben der zerbrochene Energiesparlampe sofort beseitigt und intensiv lüftet, muss nicht mit Gesundheitsrisiken rechnen. „Kinder und Schwangere reagieren jedoch empfindlicher auf Quecksilber und sollten daher gar nicht damit in Kontakt kommen“, rät die UBA-Gesundheitsexpertin Christiane Markard eindringlich.
Verbraucherschutzorganisation sind alamiert. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) forderte wegen der Gesundheitsgeführdung, dass das geplante Verbot von 60-Watt-Glühbirnen ausgesetzt werden solle, bis wirklich sichere Alternativen im Handel sind. „Es kann nicht sein, dass der Staat ein sicheres Produkt verbietet und durch ein unsicheres ersetzt“, sagt VZBV-Chef Gerd Billen.
Die Produzenten sehen das anders. Die Lampenindustrie-Organisation ZVEI erklärt, dass eine „besorgniserregende Konzentration“ von Quecksilber in der Luft durch beschädigte Lampen doch selbst in ungünstigen Fällen unwahrscheinlich sei. Zwar hat das UBA hat mit der ersten Studie etwas anderes bewiesen, es wird jedoch weitere Untersuchungen geben.
„Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einhergehen mit sicheren Produkten“, erklärt der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth. Er fordert die Industrie auf, vor allem Energiesparlampen anzubieten, die durch eine Kunststoff-Ummantelung bruchsicher sind.
Auch für Verbraucher hat er einen Rat: Für Kinderzimmer sollten nur bruchsichere Energiesparlampen oder Lampen mit LED- oder Halogentechnik eingesetzt werden. Dies gilt dann wohl auch für Räume, in den sich werdende Mütter viel aufhalten…
Was tun, wenn eine Energiesparlampe zerbricht? Empfehlungen des UBA
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Weitere Informationen des Umweltbundesamtes zum Thema „Licht“
Bild: © Ugurhan Betin für istock.com