Zuerst freuten sich viele Eltern über das neue Elterngeld, das bis zu 65% des Nettogehaltes des zu Hause bleibenden Elternteils bringt. Nun aber kommt das dicke Ende für diejenigen, die nicht daran gedacht haben, dass das Elterngeld „progressionsrelevant“ ist. Das bedeutet, dass das bezogene Elterngeld auf das Einkommen des weiter verdienenden Elternteils (meist des Mannes) aufgeschlagen wird und so oft ein höherer Steuersatz fällig wird.
Das Elterngeld kann also dazu führen, dass auf die Familie heftige Nachzahlungen zukommen! Nur wer in der glücklichen Lage ist, bereits ein so hohes Einkommen zu haben, dass er unter den Spitzensteuersatz fällt, ist vom Progressionsvorbehalt nicht betroffen.

Der Artikel ist so nicht ganz richtig! Die Steuernachzahlung kommt nicht durch die kalte Progression zustande, sondern dadurch, das bei laufend gezahltem Elterngeld keine Steuern abgeführt werden. Unterm Strich sinkt sogar die absolute Steuerlast einer Familie, weil ja weniger Einkommen da ist als vorher. Außer: Der Partner der Elterngeld bezieht hatte vorher kein Einkommen. Nur unter diesem Gesichtspunkt entspricht der Artikel der Realität.