Ein 16-jähriges Mädchen hatte 70 Fotos, die mit fremdem Urheberrecht belegt sind, ins Internet gestellt. Die Inhaberin des Urheberrechts klagte daraufhin auf Schadensersatz in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Das Gericht befand, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, weil sie die Tochter nicht darüber aufklärten, dass dieses Vorgehen illegal ist. Dass die Eltern selber im Umgang mit Computer und Internet viel weniger versiert sind als ihr Kind, werteten die Richter nicht als entlastenden Umstand.
Nach dieser Rechtsauffassung müssen Eltern den Computer als Gegenstand betrachten, mit dem Kinder andere schädigen können und dafür Sorge tragen, dass sich die Kinder gesetzeskonform verhalten.
Für alle, die es genau wissen wollen: Laut Gericht haben Eltern die Pflicht, dem Kind eine „einweisende Belehrung“ zu geben, damit es sich „in dem gesteckten Rahmen bewegt“. Ob diese Einweisung mündlich oder schriftlich und vor Zeugen oder nicht zu erfolgen habe, wurde nicht genauer erläutert.