Ehe ohne Standesamt

Seit 1. Januar 2009 können Paare ohne standesamtliche Trauung kirchlich heiraten – aller-
dings möchten die großen Kirchen dies unterbinden. Was ändert sich?
Ohne großes Aufhebens wurde schon 2007 diese Änderung im Personenstandsgesetz beschlossen, nun rückt der Zeitpunkt des Inkrafttretens näher – und die Kirchen winken ab: Sie wollen gar nicht, dass Paare sich ausschließlich kirchlich trauen lassen. Zum einen, weil nur durch den vorherigen Gang zum Standesamt Bigamie ausgeschlossen werden kann, aber auch, weil das staatliche Eherecht den Schwächeren im Bunde schützt, und die Kirche dies unterstützen möchte.
 
Rein theoretisch sind ab Januar 2009 nun drei Ehevarianten möglich:
 
  • standesamtliche Trauung
  • standesamtliche und kirchliche Trauung
  • kirchliche Trauung
 
Wirklich neu wird folglich nur sein, dass ein Paar, das ganz klassisch standesamtlich und kirchlich heiratet, nun die Reihenfolge ändern kann und sich zuerst in der Kirche den Segen Gottes holen kann, bevor es offiziell vor dem Staat mit allen rechtlichen Konsequenzen in den Ehestand tritt. Dies war nämlich bisher eine Ordnungswidrigkeit, für die der Geistliche zur Rechenschaft gezogen werden konnte.
 
Allerdings wurden von den 373 000 Ehen, die 2006 geschlossen wurden, weniger als ein Drittel auch vor dem Altar bekräftigt. Ein Run auf rein kirchliche Ehen ist also nicht zu erwarten – zumindest nicht bei den beiden großen Kirchen in Deutschland.