Mehr Geld für Familien und Kinder: Das ändert sich in 2017

Im Wahljahr 2017 kommen auf Familien einige Änderungen zu: Kindergeld und Kinderfreibeträge werden angehoben. Mit welchen Beträgen können Sie rechnen?

Mehr Kindergeld

Im Herbst entschied das Bundeskabinett einige Entlastungen für Familien – insgesamt werden Familien um 6,3 Mrd. Euro jährlich entlastet, auch um die kalte Progression auszugleichen. Zu den höheren Leistungen gehört eine Anhebung des Kindergeldes um zwei Euro pro Kind. Ab dem 1. Januar 2017 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 192 Euro monatlich, für das dritte Kind 198 Euro und für das vierte Kind 223 Euro. Wie auch in den letzten Jahren hängen die genauen Auszahlungstermine von der Kindergeldnummer ab.

Änderungen in 2017 bei Kindergeld, Kinderzuschlag, Freibetrag, Hartz IV und Unterhalt im Überblick (© liliput-lounge.de)
Änderungen in 2017 bei Kindergeld, Kinderzuschlag, Freibetrag, Hartz IV und Unterhalt im Überblick (© liliput-lounge.de)

 

Der Kinderzuschlag erhöht sich

Familien mit geringen Einkommen sollen zusätzlich durch den Kinderzuschlag monatlich entlastet werden. Zum 1.1. 2017 erhöht sich der Kinderzuschlag um 10 Euro auf nun 170 Euro im Monat pro Kind.  Ausgezahlt wird er auf Antrag, wenn das Einkommen von erwerbstätigen Eltern nicht ausreicht, um den Unterhalt der Kinder ausreichen zu sichern. Gestellt werden kann der Antrag bei der zuständigen Familienkasse. Mehr Informationen zum Kinderzuschlag in einer Broschüre des Familienminsteriums.

Das ändert sich für Eltern & Familien 2017
Änderungen 2017 für Eltern & Familien: Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Kinderfreibetrag

Auch der Kinderfreibetrag steigt

Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um eine steuerliche Begünstigung für Eltern. Ziel ist es, den Grundfreibetrag zu erhöhen, den jeder einkommensteuerpflichtige Erwachsene angerechnet bekommt, denn nur für Einkommen über dem Grundfreibetrag werden Steuern fällig. Zum Jahresanfang 2017 wird dieser steuerliche Freibetrag für Kinder wird um 108 Euro erhöht und beträgt dann  4608 Euro erhöht. Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben. Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen.

Sozialhilfe/ALG II: Grund­sicherung angehoben  – vor allem für Schulkinder

Bezieher von Grund­sicherung (Sozialhilfe oder ALG II (Hartz IV) bekommen ab Januar 2017 mehr Geld. Für Alleinstehende steigt der Regel­satz von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Bei Paaren erhöht sich der Satz pro Partner um vier Euro auf 368 Euro.  Bei Kindern bis 6 Jahren bleibt die Grund­sicherung unverändert bei 237 Euro, Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten pro Monat 21 Euro mehr, also 291 Euro. Bei großen Kindern von 14 bis unter 18 Jahre werden künftig fünf Euro mehr, d.h. 311 Euro ausgezahlt. Genauere Information zum Regelbedarf am besten bei der zuständigen Stelle erfragen.

Düssel­dorfer Tabelle: Höherer Kindes­unterhalt

Kinder von getrennten Eltern haben ab dem 1.1. 2017 Anspruch auf höhere Unter­halts­zahlungen, denn eine neue Düsseldorfer Tabelle tritt in Kraft. Diese Tabelle dient als Grund­lage für die Berechnung eines angemessenen Unter­haltes. Nach der neuen Düssel­dorfer Tabelle beträgt der Mindest­bedarf für Kinder bis fünf Jahre nun 342 statt 335 Euro. Kinder zwischen 6 und 11 stehen 393 statt bisher 384 Euro zu,  Kinder zwischen 12 und 17  Jahren sind es 460 statt 450 Euro. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist hier zu lesen.

Unterhaltsvorschuss mehr als sechs Jahre und bis zum 18. Lebensjahr

Kinder getrennt lebender Eltern oder in Einelternfamilien erhalten zur Zeit nur bis zum 12. Lebensjahr und maximal sechs Jahre einen Unterhaltsvorschuss. Und zwar dann, wenn das andere Elternteil sich der Unterhaltspflicht entzieht oder selbst zu wenig Einkommen hat, um Zahlungen zu leisten. – wenn sich ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht entzieht oder selbst zu wenig verdient. Künftig soll die maximal Grenze von sechs Jahren entfallen und der Vorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden können. Ob die Reform rückwirkend zum 1.1.207 kommt, ist aktuell noch unklar, Bund und Länder haben sich zwar über eine Reform geeinigt, die Auszahlung ist aber noch unklar und wurde zunächst von den Ländern gebremst.

Höhere Sozialabgaben

Der Grundfreibetrag wird erhöht – so zahlen fast alle 2017 bis zu 60 Euro weniger Einkommensteuer. Ehe- und Lebens­partner bis zu 121 Euro. Doch so gut sich die Informationen über höheren Grund- und Kinderfreibetrag lesen, in den Geldbeutel wird wahrscheinlich weniger sein. Denn im Jahr 2017  erhöhen sich die Sozial­abgaben: die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeits­losen- und Renten­versicherung wird teurer. Laut Stiftung Warentest wird es „konkret für Arbeitnehmer ab mitt­leren Einkommen teurer, weil die Beitrags­bemessungs­grenzen, bis zu denen Sozial­abgaben fällig werden, steigen.“

Bei der Kranken­versicherung steigen sie um 1 350 Euro. Der Beitrags­satz zur Pflege­versicherung erhöht sich von 2,35 Prozent auf 2,55 Prozent. So steigt ab 52 200 Euro Jahres­lohn der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung bei 0,9 Prozent Zusatz­beitrag um 182,14 Euro im Jahr. Für Bruttolöhne über 74 400 Euro in West- und 64 800 Euro in Ostdeutsch­land wird außerdem die Arbeits­losen- und Renten­versicherung teurer, weil die Beitrags­bemessungs­grenzen hier um 1 800 Euro im Westen und 3 600 Euro im Osten steigen.