Manche Frauen hibbeln viele Jahre. Und dann ist er da der magische Moment. Ein positiver Schwangerschaftstest! Ein Test? So richtig glauben konnte Eva das Ergebnis nicht. Doch auch der zweite Test war eindeutig. Schwanger! Nach fünf Jahren Kinderwunsch, vielen Untersuchungen und einer monatelangen Hormonbehandlung war es tatsächlich soweit.
Der Bluttest in der Kinderwunschpraxis am nächsten Tag bestätigte, was die Tests schon angezeigt hatte. „Jeden Tag wuchs unsere Vorfreude“, sagt Eva. Und auch das Baby wuchs und wuchs. Zunächst konnte das Paar auf dem Ultraschall nur sehen, dass ein winziges eiförmiges Etwas in der Gebärmutter war. „Beim zweiten Ultraschall sahen wir ein Herz pochen. Ein richtiges Leben wuchs in mir, da liefen mir die Tränen nur so runter“, sagt Eva und streichelt ihren Bauch, ganz zart.
Die weitere Vorsorge findet nicht mehr in der Kinderwunschpraxis, sondern bei Evas Frauenarzt statt. Endlich erhält sie ihren langersehnten Mutterpass. „Als nächstes stand das Erstsemester-Screening an. Ich war so aufgeregt. Und ich wollte so gern wissen, ob wir einen Jungen oder ein Mädchen bekommen“, erzählt die Mutter. Doch Eva wird enttäuscht. „Natürlich habe ich mich sehr gefreut, dass das Baby gesund ist. Aber der untersuchende Facharzt sagte, dass er mir nicht sagen dürfe, welches Geschlecht das Kind habe. Das sei eben Gesetz in Deutschland.“ Warum darf denn ein Fachmann gerade bei einem langersehnten Wunschkind keine Ausnahme machen? Welchen Sinn hat so ein Gesetz?
Ab wann können Experten überhaupt das Geschlecht des Kindes sehen?
Die Ultraschallgeräte werden immer mehr verfeinert. Doch tatsächlich können selbst erfahrene Spezialisten das Geschlecht in der 11. Schwangerschaftswoche nicht immer eindeutig erkennen. Ab der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) sind Prognosen oft schon möglich. Die Ultraschall-Expertin Dr. Annegret Geipel erklärt: „ Die Geschlechtsbestimmung des Kindes spielt für uns Mediziner eher eine untergeordnete Rolle, auch wenn wir das teilweise schon in der 12. Schwangerschaftswoche sehen und in der Regel ab der 16. SSW relativ sicher sagen können.“ Denn im Vordergrund der Untersuchungen steht klar die Gesundheit des Kindes.
Ein Grund, warum die Mediziner früher meist das Geschlecht nicht vor der 16. Woche bekannt gaben, war die Trefferquote der Prognose. Nicht jedes Kind „outete“ sich. Doch immer wieder erzählten einige Schwangere ihren neidischen Freundinnen, wie früh sie gewusst hätten, ob das Kinderzimmer in rosa oder blau gestrichen werden sollte.
Warum erfahren einige Mütter das Geschlecht schon in der 13. SSW, andere erst in der 15. SSW?
Tatsächlich erfahren die meisten Frauen das zur gleichen Zeit. Allerdings wird sehr oft nicht daran gedacht, dass Schwangere die Wochen anders zählen als Mediziner. Die meisten Mütter rechnen so, dass sie die Wochen nach der letzten Menstruation zählen (Schwangerschaftswochen p.m.), die Mediziner rechnen die Wochen nach der Empfängnis (Schwangerschaftswochen p.c.). Der Gesetzgeber orientiert sich an der Rechung der Mediziner.
![]() Das Gesetz auf das sich der Mediziner bei der schwangeren Eva beruft ist tatsächlich neu. Seit 2010 gilt das Gendiagnostik- Gesetz (GenDG). „Was die Geschlechtsbestimmung betrifft, präzisiert das Gesetz nur was auch schon vorher galt“, erklärt Prof. Dr. Klaus Vetter (Bild) von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) der liliput-lounge im Interview. |
Denn auch wenn Präimplantationsdiagnostik (PID) oder eine Chorionzottenbiopsie schon zu Beginn einer Schwangerschaft, bei Verfahren wie IVF sogar vor dem Einsetzen des Embryos die Geschlechtsbestimmung möglich machen, vor der 12. Schwangerschaftswoche p.c. (d. h. vor der 14. Schwangerschaftswoche p.m.) dürfen die Mediziner nicht sagen, ob das Kind ein Junge oder ein Mädchen wird. „Bis zum Ablauf der Frist für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist die Bekanntgabe des Geschlechtes ausdrücklich verboten.“ So soll verhindert werden, dass Kinder abgetrieben werden, weil die Eltern sich ein anderes Geschlecht gewünscht haben.
Aber wenn sich Eltern doch ein Kind sehr gewünscht haben?
„Das Gesetz ist da eindeutig, Ausnahmen sind nicht erlaubt“, sagt Prof. Dr. Klaus Vetter. Denn nach § 3 GenDG zählen zu den genetischen Untersuchungen genetische Laboranalysen und „vorgeburtliche Risikoabklärungen“.
Damit ist ausdrücklich auch das Ersttrimester-Screening gemeint, das aus mütterlichem Blut und das Nackenfalten-Screening besteht, und genetische Untersuchungen wie z.B. eine Chorionzottenbiopsie. Im §15 des gleichen Gesetzes steht: „Wird anlässlich einer Untersuchung nach Satz 1 oder einer sonstigen vorgeburtlichen Untersuchung das Geschlecht eines Embryos oder Fötus festgestellt, kann dies der Schwangeren mit ihrer Einwilligung nach Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden.“
In der Praxis der Frauenärzte ändert dieser Aspekt des neuen Gesetzes wenig
Auch vorher galt ja schon das Gebot, erst dann eine Prognose über das Geschlecht zu geben, wenn dies wirklich kein Grund mehr für eine Abtreibung sein konnte. Ein anderer Aspekt des GenDG jedoch wird zukünftig jede Schwangere betreffen. „Jede Schwangere soll intensiv zu möglichen genetischen Schäden beraten werden.” Wie genau die Inhalt dieser Beratung aussehen soll, damit beschäftigt sich eine Expertenkommission beim Robert-Koch-Institut – ihr gehört auch Prof. Dr. Vetter an. Keine einfache Aufgabe, zum nächsten Jahr sollen Richtlinien erarbeitet sein.
Ob Eltern nun eine Jungen oder ein Mädchen nach 38 bzw. 40 Schwangerschaftswochen, je nach Rechnung, in den Arm nehmen dürfen, das werden sie weiterhin erst im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfahren – jedenfalls in Deutschland. In Polen beispielsweise wird den Eltern das Geschlecht schon früher verraten. Dort ist allerdings Abtreibung bei nicht-medizinischer Indikation auch verboten.
Wie richtig finden Sie es, dass ein Gesetz regelt, wann Ärzte Babys „outen“ dürfen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion und diskutieren Sie mit!
Bild oben: © Eileen Hart für istockphoto.com
Bild Mitte: © Vivantes Klinikum Neukölln
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Geschlechtsbestimmung kann irren
Ich persönlich finde es völlig bescheuert. Als Schwangere ist einem es eigentlich egal welches Geschlecht, Hauptsache Gesund. Klar hat man Wünsche oder ein Bauchgefühl, aber die Gesundheit überwiegt und man will es eigentlich einfach nur Wissen. Bezüglich der Abtreibung, sollte man eher Abtreibungsgründe sowie Indikationen Angeben lassen vom Frauenarzt, da wird sich dann das ein oder andere verhindern lassen und sollte jemand einen falschen Grund angeben und es kommt raus, dann sollten diese Personen Strafe zahlen und nicht der Arzt ! Ich meine der Arzt merkt doch aber ob Wahrheit dran liegt. Nehmen wir an Frau geht zum Arzt freut sich tierisch auf den Satz sie sind schwanger und kommt voller freude jeden Termin zum Arzt und beim 3 oder 4 Termin heißt es wissen sie schon was es wird und der Arzt sagt zB Junge. So und diese Frau sagt anschließend sie wolle abtreiben?…auch Ohne den Grund zu nennen weiß man es ist Geschlechtsspezifisch. Mal ganz davon abgesehen das diese Frauen für mich ein wenig krank sind, einfach ins Leben von so einem unglaublichen Wunder sich einzumischen wollen und es wirklich aufgrund der Tatsache das es nicht das gewünschte Geschlecht ist das Kind töten zu lassen!!
Verstehe gar nicht warum sich manche so aufregen. Seid froh das ihr schwanger seid und genießt einfach die Spannung, also diese Paar Wochen werdet ihr doch warten können.
Ist der Gedanke nicht schrecklich zu wissen, daß in manchen Länder Mädchen nicht so wertvoll sind wie Jungs und deshalb abgetrieben werden?????? Schon allein aus diesem Grund finde ich das Gesetzt völlig akzeptabel und hoffe das es auch in anderen Ländern eingeführt wird.
Diese (naive) Gutgläubigkeit ist zwar sehr nett, aber tatsächlich gibt es genug Frauen & Männer denen „gesund“ nicht genug ist und die jeder Zeit ein junges Leben beenden, nur weil es deren Vorstellungen nicht entspricht.
Ich finde dieses Gesetz ne Frechheit. Es ist mein Körper und mein gutes Recht dann zu erfahren welches Geschlecht es ist sobald das zu erkennen ist. Es ist ein massiver Eingriff in mein Privatleben und das geht gar nicht.
Das Gesetz ist gut und richtig. Jeder der sich beschwert: stellt euch vor, der Arzt kann das Geschlecht des Kindes in der 11. SSW feststellen, dann würde diejenige welche vielleicht sofort zur Klinik und sich das Kind weg machen lassen. So würde tausende und abertausende unschuldige Leben beendet werden, denn ich traue genug Menschen zu, derart herzlos zu sein. Dir Ärzte & das Gesetz machen das schon richtig so.