In Bremen wurde im Juli 2010 ein Junge geboren. Seine Eltern suchten für ihn den ungewöhnlichen Vornamen T. M. Waldmeister aus (Erstnamen gekürzt). Das Standesamt in Bremen lehnte es allerdings ab, den dritten Namen urkundlich eintragen zu lassen. Um ihren Namenswunsch durchzusetzen, gingen die Eltern des mittlerweile knapp vierjährigen Jungen vor Gericht. Aber auch das Oberlandesgericht entschied sich gegen die exotische Namenswahl. Waldmeister sei kein Vorname und das Kind laufe Gefahr „der Lächerlichkeit preisgegeben zu werden“, äußerte sich das Gericht in seinem Beschluss am 27. Juni dazu (Az: 1 W 19/14).

Zwar sei es durchaus üblich, lautete die Begründung weiter, dass Menschen nach Blumen – wie etwa Erika – benannt werden. Aber Waldmeister werde in Deutschland vor allem mit einer Geschmacksrichtung assoziiert, die für Speisen und Getränke verwendet wird.
Erst kürzlich sorgte die Namenswahl von Eltern aus Nordrhein-Westfalen für Aufregung. Sie nannten ihre Tochter Schaklin – die eingedeutschte Variante des französischen Namens Jacqueline.