Der Hersteller UCB Pharma AG ruft in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den codeinhaltigen Hustensaft „Codicaps Saft“ aus den Apotheken zurück. Laut BfArM bestehe aber kein Anlass, die Verbraucher zur Rückgabe aufzufordern. Laut Arzneimittelkommission ist auch der „Codicaps Kindersaft Neo“ sowie das Produkt „Optipect Kodein forte“ vom Rückruf betroffen.

Der Rückruf wurde beschlossen, nach dem in mehreren Fällen eine Fehlanwendung bekannt wurde, so die Arzneimittelkommision, „einschließlich zwei Fällen mit Zeichen von Überdosierung von Codicaps Saft gegen Reizhusten bei Kindern unter 12 Jahren“.
Betroffen sind alle Chargen der flüssigen Codein-Zubereitungen:
- Codicaps Kindersaft Neo
100 ml
PZN 03236246 - Codicaps Saft gegen Reizhusten
100 ml
PZN 03236246 - Optipect Kodein forte
Tropfen, 15 und 30 ml
PZN 04334235, 04334241
Bereits am 14. Juni 2013 hatte die europäische Arzneimittelbehörde beschlossen, dass der Wirkstoff Codein wegen teils starker Nebenwirkungen nicht mehr bei Kindern unter zwölf Jahren eingesetzt werden soll. Das BfArM wies darauf hin, dass kleinen Kindern so wenig Codein wie möglich gegeben werden soll. Symptome einer Codeinvergiftung können sich in starker Schläfrigkeit, schwere Atmung oder Atemnot äußern. Wenn Eltern diese Anzeichen bei ihrem Kind bemerken, sollten sie umgehend einen Arzt konsultieren und die Behandlung abbrechen.
Quelle: Deutsche Apotheker-Zeitung