Auf einer eigens für den Rückruf eingerichteten Webseite können Kunden prüfen, ob ihr Hochstuhl vom Rückruf betroffen ist. Dafür wird die Serien- und Artikelnummer des Kinderhochstuhls benötigt. Diese befindet sich auf dem Typenschild.
Für betroffene Hochstühle bietet Herlag eine Ersatz-Fußstütze an. Sollte der Hochstuhl schon älter sein, ist der Ersatz aufgrund der veränderten Bauweise nicht mehr möglich. Nicht betroffen sind aktuelle Tipp-Topp und Tipp-Topp Comfort Modelle mit folgenden Kennungen in der Seriennummer: Z200 bis Z999 sowie A000 bis A999. Fragen zu den Hochstühlen und zum Rückruf beantwortet Herlag auf seiner Webseite.


Hier können Eltern prüfen, ob ihr Hochstuhl vom Rückruf betroffen ist.
Bei weiteren Fragen zum Rückruf steht der Kundenservice telefonisch unter +49 (29 38) 81 1188 (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16 Uhr) oder über die E-Mail tipptopp.service@kettler.de zur Verfügung.
Erst vor kurzem waren Hochstühle für Babys und Kinder im Test 2016. Hier schnitt der Herlag Tipp-Topp IV mit „befriedigend“ ab.