Ab dem 1. Januar 2018 werden die Hartz-IV-Leistungen erhöht. Der monatliche Regelsatz (für Alleinstehende) steigt von 409 auf 416 Euro pro Monat. Das Bundessozialministerium in Berlin teilte diese vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung am Mittwoch mit. Auch für Paare steigt der monatliche Satz um 6 Euro von 368 auf 374 Euro monatlich. Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren steigt um 3 Euro auf 240 Euro im Monat. Für die 6- bis 13-Jährigen gibt es 296 statt 291 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren bekommen 316 statt wie bisher 311 Euro.

Die Erhöhung findet im Rahmen der konjunkturellen Entwicklung statt. Andrea Nahles (SPD, Bundessozialministerin) sagte, die Erhöhung folge „einem klaren und transparenten Mechanismus. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe nehmen an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teil. Das System der Grundsicherung ist leistungsstark und sucht seinesgleichen in Europa und der Welt. Die Leistungen sichern das Existenzminimum, daher richten sich all unsere Anstrengungen darauf, die Hilfebedürftigkeit der Menschen zu beenden und den Anschluss ans Arbeitsleben herzustellen.“. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
