Kindergeld: Erhöhung um 2 Euro
Das Kindergeld wird auch in diesem Jahr um monatlich 2 Euro angehoben. Die ab dem 1.1.2018 geltende Kindergeldtabelle ist hier einsehbar.
Schwangerschaft: Schutz für mehr Frauen
Ab 1. Januar 2018 gelten neue Regeln für den Mutterschutz. Auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen stehen nun uter dem Schutz des neuen Gesetzes. Diese dürfen im Mutterschutz nach wie vor freiwillig an Vorlesungen, Praktika und Prüfungen teilnehmen. Sie sind dazu allerdings nicht mehr verpflichtet.
Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sollen die Vorschriften zum Mutterschutz auf Bundes- und Landesebene vereinheitlicht werden.
Frauen haben künftig auch mehr Mitspracherechte bei ihrer Arbeitszeit. Schwangere können nun entscheiden, ob sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten wollen. Schwangere oder Stillende dürfen grundsätzlich nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten. Ist die Frau damit einverstanden, kann sie bis 22 Uhr arbeiten.

Alleinerziehende: Neue Unterhaltssätze
Minderjährigen Trennungskindern steht ab 1. Januar 2018 mehr Mindestunterhalt zu. Ab diesem Datum gilt die neue „Düsseldorfer Tabelle“. Trotz der Erhöhung der Beträge befürchten Alleinerziehende eine finanzielle Verschlechterung. Denn: Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Unterhaltssätze, die für Kinder nach einer Trennung gezahlt werden sollten. Diese Richtlinie wird vom Oberlandgericht Düsseldorf festgesetzt. Diese Unterhaltssätze werden zum Jahreswechsel nun angepasst und damit erhöht – trotzdem fürchten Alleinerziehende um eine Verschlechterung ihrer finanziellen Situation. Das hat damit zutun, dass nicht nur die Unterhaltssätze angepasst wurden, sondern erstmals seit zehn Jahren auch die Einkommensklassen (Mehr dazu hier).
Einführung des dritten Geschlechts
Neben den zwei Kategorien „männlich“ und „weiblich“ muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine weitere positive Geschlechtsbezeichnung aufnehmen – etwa „inter“ oder „divers“.
Sozialleistungen: Regelsätze steigen
Wer Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezieht, erhält ab Januar 2018 mehr Geld! Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 auf 416 Euro pro Monat, also sieben Euro mehr pro Monat. Für Paare erhöht sich der Satz pro Partner um 6 Euro auf 374 Euro.
Um 5 Euro erhöht sich die Grundsicherung für 6- bis unter 14-jährige Kinder (auf 296 Euro) und 14- bis unter 18-jährige Jugendliche (auf 316 Euro).
Weniger Einkommensteuer
Im Jahr 2018 zahlen alle weniger Einkommenssteuer als bisher, weil der Grundfreibetrags, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, erhöht wird. Für Singles bringt das bis zu 146 Euro weniger Steuerlast, für Paare sogar bis zu 292 Euro. Ab einem höheren Einkommen fressen allerdings gestiegene Sozialabgaben den Steuervorteil auf.
Steuerzahler ersparen sich ab 2018 auch den leidigen Papierwust. Ab dem Steuerjahr 2017 müssen sie die Belege zwar aufheben, aber dem Finanzamt nur noch nach Aufforderung vorlegen. Künftig können sie Arbeitsmittel wie PC und Büromöbel bis zum einem Preis von 952 Euro komplett im Jahr der Anschaffung abschreiben.