Kind schläft – kurz einkaufen gehen?

Verstohlen gucke ich mich um und ziehe die Haustüre ganz vorsichtig hinter mir zu. Drinnen schläft mein Baby, allein. Und ich gehe jetzt kurz einkaufen. Mit  Baby ist das nämlich ein Spießrutenlauf…. Mit Experten-Interview!
Mein Sohn (bald 1) hat einen richtig festen Schlaf, und nach seinen Schlafenszeiten kann man fast die Uhr stellen: Am späten Vormittag um 11:30 gähnt er herzhaft, dann gebe ich ihm den Schnuller in den Mund, lege ihn hin und er schläft bis um 13 Uhr durch.
Gegen 11:40, wenn ich sicher bin, dass er schläft, nehme ich dann meine Einkaufliste und laufe rasch zum Supermarkt um die Ecke, keine 200 Meter ist das von meiner Wohnung entfernt. Ich finde es so unendlich praktischer und einfacher, ohne Kind einkaufen zu gehen, dass ich das trotz meines latent schlechten Gewissens 2-3 Mal pro Woche mache. Ich weiß, dass es nicht wirklich okay ist (ist es eigentlich richtig verboten?), aber mit Kind die Einkäufe zu erledigen kostet mich zu viele Nerven.
Im Moment mag er nämlich im Kinderwagen überhaupt nicht mehr stillsitzen, ständig bäumt sich das kleine Kerlchen auf und will aufstehen – aber laufen kann er noch nicht, und mir ist schon seine ältere Schwester einmal kopfüber aus dem Kinderwagen gefallen, so einen Schreck will ich nicht mehr erleben.
Die 20 Minuten, die ich zum Einkaufen weg bin, verbringt mein Kleiner selig schlummernd im Reisebett, wo ihm nichts passieren kann. Jedenfalls denke ich das, und deswegen finde ich es in Ordnung, das Haus kurz zu verlassen. Ich kriege die Einkäufe sonst einfach nicht gebacken als alleinerziehende Mutter. Und einen Babysitter nehmen, um zum Discounter zu gehen, wäre ja voll schräg, oder?
liliput-lounge hat nachgefragt, wie das offiziell gesehen wird.
Prof. Dr. Simon Hundmeyer, angesehener Experte in Sachen Aufsichtspflicht bei Kindern beantwortet unsere Fragen:Christine Finke:
Ist es verboten, sein Kind alleine zu lassen?

Prof. Simon Hundmeyer:
Fangen wir mal allgemein an: Die Eltern haben für ihr Kind zu sorgen. Das ist im bürgerlichen Gesetzbuch § 1626 geregelt. Ihre elterliche Sorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen und beaufsichtigen – so steht es im § 1631 des BGB.
C.F.
Können Sie das etwas genauer erklären?
S.H.:
Eltern müssen sich darum kümmern, dass das Kind nicht zu Schaden kommt und auch andere nicht schädigt. Es ist aber nicht im Detail im Gesetz festgelegt, wie das auszusehen hat. Denn ein Kind zu erziehen heißt auch, es zur Selbstständigkeit zu erziehen. Da kann natürlich auch etwas passieren.
Betrachten wir zuerst einmal die etwas älteren Kinder, von 5-15 Jahren. Wenn man pädagogisch nachvollziehbar begründen kann, warum man dem Kind bestimmte Freiräume gibt, dann kann einem Elternteil nicht der Vorwurf der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht um die Ohren gehauen werden. Eltern müssen dabei aber auch die Gesundheit des Kindes und die Sicherheit der Umwelt berücksichtigen.
C.F.
Und wie verhält es sich bei kleineren Kindern?
S.H.:
Sehr kleine Kinder müssen natürlich enger beaufsichtigt werden als die 5-15 jährigen; es hängt also stark vom anvertrauten Kind ab, wie Aufsicht zu führen ist.
In unserem Kulturkreis wird niemand erwarten, dass man sich neben das Bett setzt, wenn das Baby oder Kleinkind schläft. Man kann in den Garten gehen, kurz in den Keller, oder eben auch um die Ecke zum Einkaufen, wenn man sicher sein kann, dass es dem Kind gut geht.
C.F.:
Wann und wie lange darf man ein kleines Kind denn alleine lassen?
S.H.
Es kommt darauf an, in welcher Situation man das kleine Kind oder Baby alleine lässt. Wenn ein Baby schläft und aus dem Bett nicht herauskrabbeln kann, kann man das Haus kurz  verlassen. Das schlimmste, was passieren kann, ist, dass es aufwacht und weint. Man sollte sich also nur kurzfristig entfernen, damit man ein weinendes Kind nicht lange allein lässt.
Die Gerichte sagen, dass die Aufsichtspflicht so wahrzunehmen ist, wie das von einem verständigen Aufsichtspflichtigen in der jeweiligen Situation erwartet werden kann. Ein verständiger Erwachsener hat immer die Gesundheit des Kindes im Blick und würde es nicht alleine auf dem Balkon stehen lassen. Das ist etwas anderes, als das Baby im sicheren Reisebett kurz alleine zu lassen.
C.F.:
Und wo ist die Grenze? Was findet der Gesetzgeber nicht mehr in Ordnung?
S.H.:
Etwas anderes ist natürlich die gröbliche Vernachlässigung der Fürsorgepflicht, das ist eine Straftat nach § 171 Strafgesetzbuch. Wenn man sein Kleinkind in Gefahr bringt, indem man es zum Beispiel nachts alleine lässt, um ein paar Stunden in die Kneipe zu gehen, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben oder auch andere Folgen bis zur Einschränkung des Sorgerechts.
C.F.:
Kann man denn in Minuten sagen, wie  lange eine Mutter ihr Baby wie hier in der Geschichte zum Einkaufen alleine lassen kann, wenn es in sicherer Umgebung schläft?
S.H.:
Ja, 10-15 Minuten sind sicher als kurzfristig anzusehen, es kann auch länger sein. Aber es spielt eben nicht nur die zeitliche Dimension eine Rolle, sondern hängt ganz entscheidend von der Gefährlichkeit der Situation ab. Eigentlich ist es so, dass je kleiner ein Baby ist, es sich desto weniger bewegen und aus dem Bett klettern kann. Also darf man auch ein kleines Baby kurzfristig alleine lassen.
Grundsätzlich ist also festzuhalten: Das Gesetz kann nicht sagen, in welcher Situation und in welchem Alter ein Sorgeberechtiger sein Kind alleine lassen darf, weil die Lebens- und Gefahrensituationen so unterschiedlich sind.
C.F.:
Bedeutet das, dass das Jugendamt bei einem entsprechenden Anruf auch gar nicht viel unternehmen würde, außer vielleicht einen klärenden Anruf mit jener Mutter zu führen, die ihr Kind alleine gelassen hat?
S.H.:
Ja, genau. Das ist im Prinzip kein Fall für das Jugendamt.
C.F:
Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch!
© James Peragine – Fotolia.com
*Namen von der Redaktion geändert

8 Gedanken zu „Kind schläft – kurz einkaufen gehen?“

  1. Allerdings sollte man auch bedenken, dass einem auf dem Weg vom/zum Einkaufen etwas zustoßen könnte – und dann liegt zu Hause das Kind im Bett und keiner weiß etwas davon. Ich nehme meinem Kleinen lieber mit sobald ich ausser Haus gehe, auch wenn es manchmal nervt. Oder kümmere mich um ein „backup“ in Form der Nachbarin.

  2. Ich finde es ganz furchtbar, dass in einem Interview anscheinend wirklich um Minuten gefeilscht wird, die man ein Kind allein lassen darf. Klar bleibt es jedem selbst überlassen, wie lange er sein Kind allein lässt oder wie er mit der Situation umgeht. Im oben genannten Fall hätte ich mein Kind eher in einen Bugg bzw. Sportwagenaufsatz gepackt, leicht schräge gelegt und angeschnallt – das wirkt gerade bei so unruhigen Kindern im Kinderwagen Wunder. Aber ich wäre NIE im Leben auf die Idee gekommen, mein Kind allein zu lassen, weil ich es zu anstrengend finde, mit ihm einkaufen zu gehen.
    Was kommt danach, wenn das Kind etwas größer und in einer Trotzphase ist? Lässt man das Kind allein und geht mal eben nen Kaffee trinken, weil das Kind so anstrengend ist?

    Die Frage, ob einem das Jugendamt einen Strick draus drehen kann, finde ich besonders schlimm. Schließlich steht da schon zwischen den Zeilen, dass jemand anders das Jugendamt informiert hat. Warum nur? Weil das arme Kind dann doch schreit und keiner da ist?

    Für mich ist der Bericht einfach unglaublich einseitig geschrieben. Was ist mit dem Kind? Was passiert, wenn man selbst einen Unfall hat? Ein Feuer in der Wohnung ausbricht? Was, wenn das Telefon oder die Tür klingelt und das Kind doch aufwacht? Und dann weint, weil es sich allein fühlt, keiner kommt und es immer verzweifelter wird?

    Was ist man für eine Mutter, die guten Gewissens ein Kind allein in der Wohnung lässt und weg geht? Und was ist man für ein Experte, der man auch noch sagt, dass das doch gar kein Problem ist und einem keiner einen Strick draus drehen kann?

  3. Hallo,

    vor einigen Jahrzehnten war auch ich der Ansicht, man könne ein Baby schon einmal kurze Zeit alleine lassen, um einkaufen zu gehen.-

    Als mein kleiner Sohn etwas mehr als 4 Monate zählte, setzte ich das in die Tat um. Der Kleine war satt und – auf dem Bauch, wie immer – , sicher eingeschlafen, wie es aus den USA damals empfohlen war, damit nichts passieren könnte wg. Erbrechen und der damit verbundenen Gefahr des Erstickens!

    Als ich nach ca. 10 – 15 Minuten heim kam, schlief der Kleine nicht, sondern er war tot … gestorben am Plötzlichen Kindstod (SIDS).-

    Hätte ich ihn vielleicht retten können, wäre ich nach kurzer Zeit – wie sonst immer – ins Zimmer gegangen, hätte ihn aus dem Bettchen gerissen und damit seine Atmung eventuell wieder aktivieren können??? Wäre sein kleines Gehirn schon nach so kurzer Zeit geschädigt gewesen und hätte er eine geistige Behinderung erlitten??? So viele „Hätte und Wäre“ – Fragen mein gesamtes weiteres Leben und Schuldgefühle ohne Ende… und auch die Frage: Wann habe ich das alles überstanden?
    Trauer und diese quälende unerfüllbare Sehnsucht nach dem geliebten, auf immer verlorenen Kind!
    Dieses alles wünsche ich niemandem und damit erledigt sich für mich die oben gestellte Frage – hoffentlich auch für andere, die diese Fragestellung hier hätten…!!!

    Genießt Eure Babys…
    eine tieftraurige, schuldbeladene Mama, welche ihr kleines Baby allein gelassen hatte…

  4. Und genau für sowas gibt es Babytragen. Ich habe mein Baby (wenn es noch sehr klein ist im tragetuch) ansonsten in einer baby trage auf dem Rücken geschnallt. Da er das von Anfang an kennt und liebt ist er immer ruhig und flirtet mit den leuten…. Meist schläft er auch ein dabei. So muss ich mich nicht nach seinen Schlafenszeiten richten nur um nachher doch ein schlechtes gewissen zu haben. Stell dir mal vor dein Baby erbricht oder verschluckt sich. Selbst wenn du mit babyfon einkaufen gehst und es hörst wirst du nicht rechtzeitig zu hause sein…. Es kann 100 mal gute gehen aber es muss nur einmal schief laufen und dann kann es schon zu spät sein und du musst für den Rest deines Lebens mit der schuld leben. Frage dich mal ernsthaft ist es das wert ???
    Für mich klingt das wie eine frage ala „wie lange kann ich mein Baby allein auf der wickelkommode allein sitzen lassen bis es runter fällt?“
    Ich hoffe dein Baby kommt nie in die Situation dass es dich im Schlaf mal unerwartet braucht. Ich habe drei Kinder und jedes hat sich schon im Schlaf erbrochen ….

  5. Natürlich kann man ein schlafendes Kleinkind für 20 Min alleine lassen, um Einkaufen zu gehen. Verrückt, was hier teilweise aus dem Bauch kommentiert wird.

    Ich kann zwar die emotionale Haltung mancher Mutter nachvollziehen, die ihr KInd lieber im Blick hat, aber tatsächlich ist es für das Kind wohl objektiv risikoreicher im Einkaufswagen mit Mama zu sitzen als alleine in einem Bett zu schlafen.

    Angst ist eben nicht rational und viele Menschen mit Flugangst verstehen eben nicht, dass die Fahrt im Auto mit einem Faktor 12 so oft zum Tode führt wie der anschließende Flug. Ähnlich geht es dem Kleinkind, dass am besten noch mit dem Auto zum Supermarkt kutschiert wird, nur damit es nicht für 30 Min alleine im Bettchen liegt.

    So lange sich die Mutter nur alleine Mehraufwand macht und das KInd keinem großen neuen Risiko aussetzt (sinnlose Autofahrt), könnte man diese objektiv falsche Risikoabwägung der Mutter ja noch akzeptieren und vielleicht belächeln, richtig übel wird es aber, wenn die Mutter nun versucht dem rational richtig entscheidenden Vater ihre emotionale Meinung aufzuzwängen und diesen dazu zwingt, das eben noch ruhig schlafende Klienkind überall hin mitzuschleppen und echten weiteren Gefahren auszusetzen.

    Im Ergebnis kann man froh sein, dass nicht die vier Kommentatorinnen rechtlich darüber entscheiden, was eine Verletzung der Aufsichtspflicht iSd. § 1631 BGB ist sondern erfahrene und logisch denken Fachleute wie Prof. Hundmeyer oder eben Gerichte mit entsprechenden Fachleuten.

  6. Vor 20 Jahren wäre es in Deutschland absolut normal gewesen, das Baby mal eine Viertelstunde allein zu lassen. Heutzutage sieht man es wohl als eher grenzwertig. In einem Kulturkreis wie Spanien oder Südamerika kann es sogar passieren, dass Nachbarn die Polizei rufen und man hinterher Ärger mit dem Jugendamt bekommt. Ist also alles relativ. Aber vielleicht sollte man die Kinder auch nicht zu sehr verzärteln…

  7. PS: Lasst euch von „Annelina“ kein schlechtes Gewissen machen. Wer weiß, ob sie stimmt. Ist vielleicht eher eine Art, sich unter Frauen gegenseitig etwas einzureden. Allerdings würde ich unter dem Strich wohl auch dazu raten, das Baby nicht gerade zwei bis drei Mal pro Woche zum Einkaufen alleine zu lassen, sondern nur in dringenden Ausnahmefällen. Wenn man es regelmäßig tut, wacht der Kleine sicher öfter mal auf und weint heftig. Laut Psychologen sollte man ein Baby aber höchstens zwei bis drei Minuten weinen lassen, ohne es zu trösten. Alles andere kann sich traumatisierend auswirken und indirekt Spätfolgen bis ins Erwachsenenalter haben. Schon möglich, dass die typisch deutsche Erziehung etwas zu brutal und lieblos ist.

  8. Allein die ersten paar Sätze dieses Artikels rufen bei mir Entsetzen and Anwiderung vor. Wie KANN man sowas überhaupt nur in betracht ziehen und dan anscheinend auch noch regelmäßig durchziehen, so wie die Mutter sich hier rechtfertigr vonwegen das Baby hätte einen festen Schlaf und würde nur zu ganz bestimmten Uhrzeiten aufwachen. So ein Schwachsinn.. das sind einfach nur die Zeiten die die Mutter mitgekriegt hat. Wer etwas über Schlafrythmen weiß, weiß auch dass die sich keinesfalls nach unserer Uhrzeit und vollen Stunden richten. Aber zurück zum eigentlichen Problem.. hat die Mutter noch alle Tassen im Schrank hier so öffentlich zuzugeben, dasa sie masaiv ihre Aufsichtapflicht verletzt und damit das Leib unf Wohl ihres Kindes in große Gefahr bringt? Was denn wenn das Baby sich die Decke über den Kopf zieht oder sich aufs Gesicht umdreht und nicht mehr atmen kann?!?!?!?! Beim Jugendamt wäre die Aktion auf jeden Fall auch ohne schlimmen Ausgang ein ausreichender Grund dafür, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. Wem es zu stressig ist seine Plage mit ins Geschäft zu nehmen sollte sich das vielleicht im Voraus überlegen und sich stechilisieren lassen!! (Empfehle ich der genannten Mutter im Artikel ganz dringend!) Solchen Leuten sollte es VERBOTEN werden sich zu vermehren.
    Zum Schluss gehr mein entsetzen an die Redaktion und den Autor des Artikels. Sowas öffentlich zu stellen und auch noch stolz darauf zu sein.. eine Schande! Andere Mütter dazu anstiften ihre kleinen völlig hilflosen kinder sich selbst zu überlassen, nur weil „mami ein paar Minuten Ruhe brauch“. Man dann schnapp dir Kippe und sperr dich ins Bad ein, aber lass dein Baby bitte niemals alleine!
    Werde mich außerdem Bemühen über den Autor auch die Mutter ausfindig zu machen,von der hier die Rede ist, und dann ganz dringend das zuständige Jugendamt darüber informieren. Vielleicht ist das hoffentlich sogar schon dank jemand ander3s passiert und das arme Kind darf bei FÄHIGEN Leuten aufwachsen.
    Schämt euch alle!

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