Die Schuleingangsuntersuchung – das wird untersucht und so läuft sie ab

Was passiert eigentlich bei der Schuleingangsuntersuchung? Unsere Expertin Dr. Gabriele von der Weiden erklärt, was euch bei der Untersuchung vor der Einschulung erwartet.

Ich kann mich noch sehr gut an den Tag meiner Einschulung erinnern. Die Schultüte, das neue Klassenzimmer, die vielen fremden Gesichter, neue Klassenkameradinnen, die stolze und aufgeregte Familie. Auf meinem Schreibtisch steht sogar ein Foto von diesem Tag; es war sonnig, ich trug ein kurzärmliges Jeanskleid und halte meine Schultüte ganz fest im Arm.

Vor der eigentlichen Einschulung ist ein anderer, zwar nicht so glamouröser, dennoch genauso wichtiger Termin: die Einschulungsuntersuchung. In vielen Bundesländern in Deutschland wird jedes Kind schulärztlich untersucht, bevor es in die Schule kommt. Die Untersuchung dient der Feststellung, ob ein Kind besondere Unterstützung oder Förderung braucht. Der Termin für diese Untersuchung wird meistens vom zuständigen Gesundheitsamt oder bei der Anmeldung in der Schule vergeben. Die Untersuchung erfolgt dann entweder in der Schule, in der KiTa oder im Gesundheitsamt (das kann je nach Bundesland variieren).

Die Schuleingangsuntersuchung - das wird untersucht und so läuft sie ab (© Getty Images)
Die Schuleingangsuntersuchung – das wird untersucht und so läuft sie ab (© Getty Images)

Eltern sollen bei dieser Untersuchung ebenfalls anwesend sein, um mögliche Fragen beantworten oder stellen zu können. Mitnehmen solltet ihr die Unterlagen der Vorsorgeuntersuchungen und den Impfpass des Kindes.

Im nächsten Abschnitt werden die wichtigsten Informationen hierzu vorgestellt, geschrieben von einer Expertin in Sachen Schuleingangsuntersuchung, Dr. Gabriele von der Weiden. Die rheinland-pfälzische Sprecherin des Kinder- und Jugendausschusses spricht über die Schuleingangsuntersuchung im Land Rheinland-Pfalz. Die Schuleingangsuntersuchungen sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, haben aber das gleiche Ziel – einen guten Start in die Schule für euer Kind.

Vorsorgeuntersuchung für einen guten Schulstart

In Rheinland-Pfalz – und vielen anderen Bundesländern – gibt es neben den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen eine weitere wichtige Vorsorgeuntersuchung für alle Kinder: Die Schuleingangsuntersuchung.

Jedes Kind, das am 31. August 6 Jahre alt ist, wird im gleichen Jahr schulpflichtig. Laut rheinland-pfälzischer Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen werden vor der Einschulung alle Kinder schulärztlich untersucht. Diese Untersuchung führen Ärzte und Ärztinnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch. Selbstverständlich werden die kinderärztlichen Befunde im Gelben Heft und eventuell vorhandene Therapie- oder Entwicklungsberichte berücksichtigt.

Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es festzustellen, ob ein Kind den Anforderungen eines Schulalltags gesundheitlich, das heißt körperlich und seelisch gewachsen ist. Liegen beim Kind Beeinträchtigung vor, zum Beispiel in den sprachlichen, kognitiven, sozialen oder motorischen Fähigkeiten oder liegt eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung vor, die sich schulrelevant auswirken kann, dann berät der Schularzt die Eltern und die Schule.

Es geht darum im Vorfeld der Einschulung durch gezielte Maßnahmen die Startsituation für das Kind optimal vorzubereiten. Im Idealfall kennt der Schularzt/die -ärztin den zukünftigen Klassenlehrer oder Lehrerin, die Räumlichkeiten und das besondere Schulprofil mit den entsprechenden Fördermöglichkeiten. So kann sich auch die Schule individuell auf die gesundheitliche Situation und den Förderbedarf des Kindes einstellen.

Auf diese Weise können für jedes Kind individuell die besten Voraussetzungen für eine gelingende Schullaufbahn geschaffen werden.

Was wird bei der Schuleingangsuntersuchung eigentlich untersucht? (© Getty Images)
Was wird bei der Schuleingangsuntersuchung eigentlich untersucht? (© Getty Images)

Auch eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Jahr kann erwogen werden. Über eine etwaige Zurückstellung des Kindes entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit dem Schulärztlichen Dienst (Schularzt/-ärztin). Zurückstellungen werden in der Regel von der Schulleitung nur vorgenommen, wenn gravierende gesundheitliche Gründe vorliegen.

Da die Schuleingangsuntersuchung nach einem einheitlichen (standardisierten) Verfahren durchgeführt wird, ist es möglich die Ergebnisse anonymisiert statistisch auszuwerten.

Diese Daten liefern einen hervorragenden Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder in diesem Alter. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Gesundheitsberichtserstattungen der Kommunen und des Landes zusammengefasst und dienen als Grundlage für neue Wege um zukünftige Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für alle Kinder planen zu können.

 

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Was passiert eigentlich bei der Schuleingangsuntersuchung?

Die Schulärztin, der Schularzt berät Schule und Eltern zur gesundheitlichen Situation und zum Förderbedarf des Kindes.

Ist Ihr Kind den Anforderungen des Schulalltags aus medizinischer Sicht gewachsen? Gibt es körperliche, geistige Einschränkungen, Hinweise auf Verhaltens-, Teilleistungsstörungen?

Wo liegen Erkrankungen, Entwicklungsbesonderheiten und/oder spezielle Förderbedarfe vor und wie kann diesen (auch schon vor Schulbeginn) begegnet werden?

Sind auffällige Befunde abklärungsbedürftig, spezielle Therapien/Heilhilfsmittel, z.B. Brille nötig?

Welche weiteren Maßnahmen helfen dem Kind (und der Familie) den Schulalltag zu bewältigen?

Wo ist Unterstützung durch andere Systeme (vielleicht auch längerfristige Begleitung) nötig?

Welche besonderen Fähigkeiten/Begabungen bringt Ihr Kind mit? Wie können diese von Seiten der Eltern und der Schule unterstützt und gefördert werden?

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Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können. Dabei unterstützt die Schulärztin, der Schularzt.

Welche speziellen Anforderungen stellt dieses Kind an den Arbeitsplatz Schule hinsichtlich Belastbarkeit, gesundheitliche Risiken, z.B. bei Allergien, Asthma, Diabetes, Herzfehler, Frühgeburtlichkeit oder eines ADHS?

Worauf muss sich die Schule einstellen?

Was sollte die Schule für dieses Kind an Ausstattung/Unterstützung/Maßnahmen bereithalten?

Welche Konsequenzen hat dies womöglich auf die Klassenzusammensetzung, -Klassengröße, Raumausstattung, Lehrkraft?

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Was ist zu tun, wenn die Einschulung erst später erfolgen soll?

Ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch muss bis zu einer gewissen Frist (bundeslandabhängig) durch die Eltern an die Schule gestellt werden.

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Gibt es die Möglichkeit einer früheren Einschulung?

Kinder, die nach dem 31. August 6 Jahre alt werden, können vorzeitig eingeschult werden. Darüber entscheidet die Schule im Benehmen mit der Schulärztin, dem Schularzt.

 

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Wie läuft eine Schuleingangsuntersuchung ab?

Zur Schuleingangsuntersuchung in Rheinland-Pfalz gehören beispielsweise ein Fragebogen zur Gesundheit und Entwicklung, ein Entwicklungstest (SOPESS), ein Hör- und Sehtest und eine orientierende körperliche Untersuchung. Der Untersuchungsablauf erfolgt mit wissenschaftlich geprüften Testverfahren.

Die Untersuchung entscheidet nicht darüber, ob Ihr Kind die Schule besuchen darf oder nicht. Ziel ist es, festzustellen, ob Ihr Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt, um erfolgreich lernen zu können.

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Weitere Informationen zum Thema Untersuchung zur Einschulung stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hier bereit. Mehr zum Ablauf und den Zielen der Schuleingangsuntersuchung erfahrt ihr auch in diesem Videobeitrag des Landes Schleswig-Holstein:

Dr. med. Gabriele von der Weiden, M. Sc.Dr. med. Gabriele von der Weiden, M. Sc. (Gesundheitsmanagement) ist unsere Expertin bei allen Fragen rund um Kindergesundheit und Kinderförderung. Zum Thema Schuleingangsuntersuchung stand sie uns Rede und Antwort in ihrer Funktion als Sprecherin des Fachausschusses Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Rheinland – Pfalz.