Ich kann mich noch sehr gut an den Tag meiner Einschulung erinnern. Die Schultüte, das neue Klassenzimmer, die vielen fremden Gesichter, neue Klassenkameradinnen, die stolze und aufgeregte Familie. Auf meinem Schreibtisch steht sogar ein Foto von diesem Tag; es war sonnig, ich trug ein kurzärmliges Jeanskleid und halte meine Schultüte ganz fest im Arm.
Vor der eigentlichen Einschulung ist ein anderer, zwar nicht so glamouröser, dennoch genauso wichtiger Termin: die Einschulungsuntersuchung. In vielen Bundesländern in Deutschland wird jedes Kind schulärztlich untersucht, bevor es in die Schule kommt. Die Untersuchung dient der Feststellung, ob ein Kind besondere Unterstützung oder Förderung braucht. Der Termin für diese Untersuchung wird meistens vom zuständigen Gesundheitsamt oder bei der Anmeldung in der Schule vergeben. Die Untersuchung erfolgt dann entweder in der Schule, in der KiTa oder im Gesundheitsamt (das kann je nach Bundesland variieren).

Eltern sollen bei dieser Untersuchung ebenfalls anwesend sein, um mögliche Fragen beantworten oder stellen zu können. Mitnehmen solltet ihr die Unterlagen der Vorsorgeuntersuchungen und den Impfpass des Kindes.
Im nächsten Abschnitt werden die wichtigsten Informationen hierzu vorgestellt, geschrieben von einer Expertin in Sachen Schuleingangsuntersuchung, Dr. Gabriele von der Weiden. Die rheinland-pfälzische Sprecherin des Kinder- und Jugendausschusses spricht über die Schuleingangsuntersuchung im Land Rheinland-Pfalz. Die Schuleingangsuntersuchungen sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, haben aber das gleiche Ziel – einen guten Start in die Schule für euer Kind.
Vorsorgeuntersuchung für einen guten Schulstart
In Rheinland-Pfalz – und vielen anderen Bundesländern – gibt es neben den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen eine weitere wichtige Vorsorgeuntersuchung für alle Kinder: Die Schuleingangsuntersuchung.
Jedes Kind, das am 31. August 6 Jahre alt ist, wird im gleichen Jahr schulpflichtig. Laut rheinland-pfälzischer Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen werden vor der Einschulung alle Kinder schulärztlich untersucht. Diese Untersuchung führen Ärzte und Ärztinnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch. Selbstverständlich werden die kinderärztlichen Befunde im Gelben Heft und eventuell vorhandene Therapie- oder Entwicklungsberichte berücksichtigt.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es festzustellen, ob ein Kind den Anforderungen eines Schulalltags gesundheitlich, das heißt körperlich und seelisch gewachsen ist. Liegen beim Kind Beeinträchtigung vor, zum Beispiel in den sprachlichen, kognitiven, sozialen oder motorischen Fähigkeiten oder liegt eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung vor, die sich schulrelevant auswirken kann, dann berät der Schularzt die Eltern und die Schule.
Es geht darum im Vorfeld der Einschulung durch gezielte Maßnahmen die Startsituation für das Kind optimal vorzubereiten. Im Idealfall kennt der Schularzt/die -ärztin den zukünftigen Klassenlehrer oder Lehrerin, die Räumlichkeiten und das besondere Schulprofil mit den entsprechenden Fördermöglichkeiten. So kann sich auch die Schule individuell auf die gesundheitliche Situation und den Förderbedarf des Kindes einstellen.
Auf diese Weise können für jedes Kind individuell die besten Voraussetzungen für eine gelingende Schullaufbahn geschaffen werden.

Auch eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Jahr kann erwogen werden. Über eine etwaige Zurückstellung des Kindes entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit dem Schulärztlichen Dienst (Schularzt/-ärztin). Zurückstellungen werden in der Regel von der Schulleitung nur vorgenommen, wenn gravierende gesundheitliche Gründe vorliegen.
Da die Schuleingangsuntersuchung nach einem einheitlichen (standardisierten) Verfahren durchgeführt wird, ist es möglich die Ergebnisse anonymisiert statistisch auszuwerten.
Diese Daten liefern einen hervorragenden Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder in diesem Alter. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Gesundheitsberichtserstattungen der Kommunen und des Landes zusammengefasst und dienen als Grundlage für neue Wege um zukünftige Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für alle Kinder planen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Untersuchung zur Einschulung stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hier bereit. Mehr zum Ablauf und den Zielen der Schuleingangsuntersuchung erfahrt ihr auch in diesem Videobeitrag des Landes Schleswig-Holstein: