Elternzeit
Elternzeit und Elterngeld – das klingt wie zwei Seiten einer Medaille. Ist es aber nicht: in Elternzeit können nur Arbeitnehmer gehen, Elterngeld hingegen bekommen z.B. auch Hausfrauen und Studierende.
7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit muss der Arbeitnehmer in der Firma anmelden, dass er in Elternzeit gehen möchte; also im Prinzip eine Woche, bevor die Schwangere in den Mutterschutz geht.
Dabei muss sie verbindlich und schriftlich erklären, wie lange sie in Elternzeit bleiben möchte.
Noch nie ist eine Bundesministerin im Amt schwanger gewesen. Im Sommer 2011 werden die Familienministerin Kristina Schröder und ihr Mann Ole Schröder zum ersten Mal Eltern. Elternzeit wird Kristina Schröder nicht nehmen – das erlaubt ihr Amt nicht. Doch wer betreut das Baby, wenn beide Eltern arbeiten?