Betreuungsgeld – die wichtigsten Fragen und Antworten

Seit fast zwei Jahren gibt es das umstrittene Betreuungsgeld. Wer hat Anspruch auf wie viel Geld? Wir haben für Sie die wichtigsten Antworten auf Fragen rund um das neue Betreuungsgeld.

Was genau ist eigentlich das Betreuungsgeld?

Es ist eine soziale  Leistung, die Eltern unterstützen soll, die für die Betreuung ihrer Kinder keine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Eltern, die diese Leistung erhalten möchten, müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dürfen keinen Platz in einer öffentlich geförderten Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten) oder in einer geförderten Tagespflege in Anspruch nehmen.  Nur wer sein Kind  zu Hause betreut oder die Betreuung privat organisiert (im Freundeskreis, mit Verwandten,  privaten Tagesmüttern oder Au pair), kann das Betreuungsgeld bekommen.

Betreuungsgeld  - Fragen und Antworten (© Thinkstock)
Betreuungsgeld – Fragen und Antworten (© Thinkstock)

Wie viel wird gezahlt ?

Mit der Einführung zum 1. August 2013 wurden zunächst 100 Euro monatlich pro Kind gezahlt. Eltern von Zwillingen erhielten entsprechend 200 Euro im Monat.  Seit dem 1. August 2014 bekommen Eltern 150 Euro im Monat für jedes Kind von ihnen betreute Kind im zweiten Lebensjahr und dritten Lebensjahr.

Wie lange erhalten Eltern diese Leistung?

Maximal 22 Monate. Beantragt werden kann sie mit Beginn des 15. Lebensmonat und die Zahlung endet mit den Anspruch an einen Kindergartenplatz am dritten Geburtstag. Entscheiden sich Eltern, die Betreuungsgeld beziehen, ihr Kind durch eine staatliche Einrichtung (etwa eine Krippe) betreuen zu lassen, erlöscht der Anspruch.

Kann ich Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig beziehen?

Nein. Beide Leistungen können nicht zusammen bezogen werden. Der Bezug des Betreuungsgeld kann sich aber gleich nach den vierzehn Monaten Elterngeld anschließen.

Muss das Betreuungsgeld versteuert werden?

Nein, Elterngeld muss nicht versteuert werden.

Darf ich während des Bezuges von Betreuungsgeld arbeiten?

Ja, es ist egal, ob ein oder zwei Elternteile berufstätig sind. Nur Eltern, die mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen (Alleinerziehende 250.000), haben keinen Anspruch auf Betreuungsgeld.

Ich bekomme ALG II – erhalte ich trotzdem Betreuungsgeld?

Ja, das Betreuungsgeld steht allen zu, die die Betreuung ihres Kindes privat organisieren. Allerdings gilt das Betreuungsgeld als Einkommen und wird somit mit ALG II und Sozialhilfe verrechnet. Wahrscheinlich lohnt sich daher die Mühe für einen Antrag gar nicht. Anders sieht es für Empfänger von Wohngeld oder BAföG  aus – sie können das Betreuungsgeld zusätzlich erhalten.

Bekomme ich das Betreuungsgeld automatisch?

Nein, es wird nur auf Antrag ausgezahlt. Zuständig für die Ausführung des Betreuungsgeldgesetzes sind die Länder. Es kann also von Ort zu Ort verschieden sein, ob die Kindergeldkasse der Arbeitsagentur oder die örtliche Verwaltung zahlt. Noch gibt es keine ausführlichen Informationen.

Was hat das Betreuungsgeld mit Altersvorsorge zu tun?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Betreuungsgeld in zusätzliche Altersvorsorge oder für Bildungssparen eingesetzt werden kann. Wer dies möchte, soll zusätzlich  15 Euro monatlich erhalten.

Wie zufrieden sind die Deutschen  mit der Einführung des Betreuungsgeldes?

Die Mehrheit der  Bundesbürger hält die Einführung des Betreuungsgeldes nicht für sinnvoll. Laut einer Umfrage hält nur jede vierte (28 Prozent) die staatliche Geldleistung hingegen für angebracht. Die Mehrheit der Befragten würde lieber einen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen.

Warum wird über das Betreuungsgeld so gestritten?

Unter dem Stichwort „Herdprämie“ hat das Betreuungsgeld für viel Unstimmkeit gesorgt. Befürworter möchten dafür sorgen, dass Eltern eine Wahlfreiheit zwischen eigener Betreuung und staatlicher Betreuung haben. Das Betreuungsgeld sei eine Anerkennung für Eltern, vor allem für Mütter, für die Arbeit die sie zu Hause leisteten. Kritiker kommen aus verschiedenen Richtungen. Einige erklären, dass 150 Euro nicht ausreichten für eine Wahlfreiheit und zudem an vielen Orten auch keine öffentliche Betreuung zur Verfügung stünde.

Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass es bisher nicht sehr viel positive Erfahrungen mit Betreuungsgeld gibt. Für Zweijährige, die nicht in öffentlichen Einrichtungen betreut werden, wurde in Thüringen bereits 2006 in Thüringen ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 bis 300 Euro eingeführt. Eine Studie von Forschern der Universitäten Mannheim und Heidelberg  zeigt, dass der Anteil der ausschließlich zu Hause betreuten Kinder in Folge der Reform um 20 Prozent anstieg. Vor allem Mütter mit geringem Qualifikationsniveau und niedrigem Einkommen schränkten ihre Erwerbstätigkeit ein. Eine Steigerung der Geburtsraten konnten die Wissenschaftler als Folge des Betreuungsgeldes ausschließen.

Wird das Gesetz wirklich in Kraft treten, trotz Bedenken aus einigen Bundesländern und einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?

Das Betreuungsgeldgesetz trat am 1. August 2013 in Kraft. Das Bundesland Hamburg hat Klage gegen diese Familienleistung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hamburg als Kläger hält das Betreuungsgeld für verfassungswidrig, Vertreter der Bundesregierung und Bayerns verteidigen die Einführung. Das höchste deutsche Gericht verhandelt aktuell, ein Urteil wird 2015 erwartet ( (Az.: 1 BvR 2/13). Solange kein gegenteiliger Spruch der Richter vorliegt, bleibt das Gesetz bestehen.

Mehr Informationen erteilt das Bundesfamilienministerium auf seiner Website.

6 Gedanken zu „Betreuungsgeld – die wichtigsten Fragen und Antworten“

  1. Das betreuungsgeld würde ich gut finden wenn es nicht erst für kinder gilt die ab dem August 2012 geboren sind meiner ist im März 2012 geboren und deshalb finde i c h des unfair und eine Schweinerei!das unser eins des nicht zusteht

  2. Meine Tochter ist in einer katholischen Kita habe ich jetzt Anspruch oder nicht weil ist ja somit kein staatlicher Kindergarten

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