Das ändert sich für Familien & Eltern 2015

In 2015 kommen einige Gesetzesänderungen auf Familien zu. Welche sind für Mütter und Väter besonders wichtig? Das sind die wichtigsten Änderungen für Eltern im Überblick:

Das neue Elterngeld Plus – längerer Bezug, mehr Flexibiliät und klare Regeln für Mehrlinge

Zum 1. Juli 2015 wird das Elterngeld flexibler und kann auch über einen längeren Zeitraum bezogen werden. Die Elternzeit kann künftig bis zu 24 Monate beansprucht werden, in der Summe bleibt die Auszahlung zwar gleich, jedoch verlängert sich der Bezug. Das Elterngeld Plus ist vor allem für Eltern interessant, die in Teilzeit wieder einsteigen möchten. Arbeiten beide Partner wieder zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche, bekommen sie vier Monate Partnerbonus, so verlängern sich die ElterngeldPlus dann sogar auf 28 Monate.

Das ändert sich für Eltern & Familien 2015
Das ändert sich für Eltern & Familien 2015

Eltern können nun zwischen dem 3. und 8. Geburtstag einen Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit nehmen, bisher ging das nur 12 Monate. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Die Elternzeit kann jetzt auch noch besser geteilt werden, auch in drei statt wie bisher zwei Abschnitte. Beispielsweise also ein Jahr nach Geburt, ein Jahr in der Kindergartenzeit und ein Jahr in der Grundschulzeit.

Seit dem 1. Januar haben Mehrlingseltern nur einmal Anspruch auf Elterngeld, für jedes weitere Mehrlingskind bekommen sie einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro pro Monat.

Kinderbetreuung – steuerfreier Arbeitgeberzuschuss möglich

Eltern stehen oft vor einem Problem, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Das soll nun ab Anfang 2015 leichter werden. Der Gesetzgeber hat daher unter anderem einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss für die Notbetreuung in Höhe von 600 Euro vorgesehen. Dieser Zuschuss muss zusätzlich gewährt werde, wenn die entsprechenden  Nachweise vorgelegt werden können. Interessant könnte dies vor allem auch bei der Notbetreuung von kranken Kindern werden.

Mindestlohn und Harz-IV Erhöhung – ein wenig mehr Geld

Ab Januar versprechen zwei Neuerungen mehr Euro im Geldbeutel derjenigen, die ziemlich knapsen müssen. Ab Januar wird der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde eingeführt. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa dann, wenn noch laufende Tarifverträge vorliegen, bei Praktikanten, Langzeitarbeitslosen und Auszubildenden.

Der Regelsatz für Hartz-IV Empfänger steigt. Alleinstehende bekommen jetzt 399 Euro statt 391 Euro, bei Bedarfsgemeinschaften steigt der Satz auf je 360 statt 353 Euro.

Pflegezeit – Mehr Unterstützung, für alle die kranke Angehörige betreuen

Für pflegende Angehörige gibt es die Familienpflegezeit gibt es schon länger. Das Pflegezeitgesetz un das Familienpflegegesetz wurden zum 1.1.2015 ergänzt. Wer in dringenden Fällen eine zehntägige Auszeit nehmen muss, kann nun „Pflegeunterstützungsgeld“ beantragen. Dies ist eine Lohnersatzleistung, die 90 Prozent des Nettogehaltes entspricht.

Zusätzlich kann eine teilweise oder vollständige Arbeitsfreistellung nicht in dringenden Fällen, sondern auch bis zu 24 Monaten möglich sich. Ab jetzt besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung um ganz oder teilweise nicht zu arbeiten für sechs Monate ( bei Betrieben ab 15 Mitarbeitern) oder alternativ die Arbeitszeit zwei Jahre lang auf 15 Stunden zu reduzieren (bei Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern). Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten bietet spezielle zinslose Darlehen, um den Gehaltsverlust auszugleichen.

Pflegende Angehörige sind nicht nur erwachsene Kinder, die sich um kranke ältere Familienangehörige kümmern, sondern auch Eltern und Angehörige von pflegebedürftigen Kindern, die nicht im häuslichen Rahmen betreut werden können. Gerade schweren Krankheiten oder längere Aufnahme in einer Klinik besonders wichtig. Auch wichtig: Für Pflegezeiten besteht ein Sonderkündigungsschutz.

Renten- und Pflegeversicherung – Beiträge ändern sich gering

Auch bei der Renten- Pflegeversicherung gibt es Neuerungen. Allerdings werden sie sich für viele finanziell kaum bemerkbar machen. Der Beitragsatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 18,9 auf 18,7 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Also um 0,2 Prozent.

Gleichzeitig wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozent auf 2, 35 Prozent erhöht. Kinderlose müssen 2,6 Prozent zahlen.

Ausbau der Kindertagesstätten

Der Kita-Ausbau geht weiter, eine Milliarde Euro sollen die Länder für den Ausbau der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen erhalten. Auch in sprachliche Bildung und Gesundheitsförderung soll investiert werden. Die Familienminister haben zudem beschlossen, dass gemeinsame Qualitätsstandards eingeführt werden sollen.

Düsseldorfer Tabelle  – mehr Geld für Unterhaltspflichtige, weniger für diejenigen, die Unterhalt bekommen

Diese Neuregelung des Unterhalt ist für getrennte Elternteile besonders wichtig. Unterhaltspflichtige Elternteile werden nun mehr entlastet, da ihr Selbstbehalt steigt. Sie dürfen 80 Euro im Monat mehr behalten, die eigentlichen Unterhaltssätze bleiben unverändert. Mehr dazu:

Wohnungsmarkt – Mietpreisbremse und Bestellprinzip

Wer Makler beauftragt, muss sie zahlen. Das wird Wohnungssuchende freuen, den die Maklercourtag muss nicht mehr automatisch vom neuen Mieter getragen werden – es sei denn, er selbst beauftragte den Makler. Um vor allem in den beliebten Ballungsräumen den Wohnungsmarkt zu entspannen, soll zusätzlich zur Jahresmiete ein Gesetz zur Mietpreisbremse kommen. Für Familien dürfte das sicher wichtig sein, wenn Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent teurer als die ortübliche Vergleichsmiete sein dürfen.