Noch ist das Jahr 2013 ganz jung. Noch vor kurzem durften wir im Fernsehen die vielen Jahresrückblicke sehen. Doch was wird das neue Jahr bringen? Auf jeden Fall wird es eines sein, in dem viele Versprechen gemacht werden, immerhin stehen drei Landtags- und eine Bundestagswahl an. Konkret gibt es zunächst einige Änderungen, die für Familien auf jeden Fall eine Rolle spielen. Leider sind nicht alle so positiv wie sie zunächst klingen…

Abschaffung der Praxisgebühr
Ab dem 1.1.2013 muss keine Gebühr mehr in Arztpraxen bezahlt werden. So kann pro Quartal immerhin 10 Euro gespart werden. Bei zwei Erwachsenen im Haushalt immerhin 80 Euro im Jahr. Hier werden alle Erwachsenen gleich entlastet – denn Kinder waren ja von der Praxisgebühr befreit.
Neuregelung des Elterngeldes
Klingt doch gut, wenn das Bundesfamilienministerium schreibt, dass eine „Vereinfachungen bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens“ eingeführt werden soll. Doch das neue Berechnungsverfahren wird dazu führen, dass viele Familien weniger Erziehungsgeld bekommen werden. Denn für Babys die seit dem 1.1.13 zur Welt gekommen sind zählt bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mehr der konkrete Nettoverdienst, sondern die Differenz zwischen Bruttoverdienst und einem Pauschalsatz für Sozialversicherung. Egal wie viel Eltern wirklich für Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung zahlen, wird nun immer 21 Prozent abgezogen. Bei Paaren, die einen Bruttolohn von 2.000 bis 3.000 Euro beziehen, sinkt damit das Eltern um monatlich 7 bis 10 Euro. Im gesamten Jahr also um eine Summe durchschnittlich etwa 100 Euro.
Unterhalt bleibt unverändert
Trennungskinder bekommen 2013 nicht mehr Unterhalt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilte mit, dass die Sätze der „Düsseldorfer Tabelle“ sich nicht ändern – zum zweiten Mal in Folge. Damit das unterhaltspflichtige Elternteil mehr Anreiz zur Arbeit hat, ist der Eigenbedarf angehoben werden. So darf ein berufstätiger Unterhaltszahler mit Schulkindern nun 1000 statt wie bisher 950 Euro im Monat selbst behalten.
Mehr Geld für Empfänger von Harz IV
Die Grundsicherung für Erwerbslose, Sozialhilfe-Empfänger und Aufstocker erhöht sich für Erwachsene um acht Euro auf 382 Euro. Angehoben wird auch der Regelbedarf für Kinder und Jugendliche: Jugendliche von 14 bis 18 Jahren bekommen im Monat zwei Euro mehr, Kinder von 6 bis 14 erhalten vier Euro mehr und Säuglinge und Kinder bis zum 6. Lebensjahr fünf Euro im Monat. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Schul- und einem Kindergartenkind hat somit für sich und die Kinder monatlich 17 Euro mehr zur Verfügung. Macht im Jahr immerhin 204 Euro.
Aus 400 Jobs werden 450 Euro Jobs – und sie werden versicherungspflichtig
Eine Regelung, die viele Frauen betrifft: vor allem Mütter sind oft „Minijobberinnen“. Die Verdienstgrenze wird von 400 wird auf 450 Euro angehoben. Neu ist zum 1.1. aber auch, dass die diese Arbeitsverhältnisse versicherungspflichtig werden. Nur wer bereits vor dem 31. Dezember 2012 geringfügig beschäftigt war, bleibt auch in der Rentenversicherung versicherungsfrei, solange das Arbeitsentgelt 400 € nicht übersteigt.
Neue Minijobber zahlen nun automatisch in die gesetzliche Rente ein, können sich aber auf Wunsch befreien lassen. Ansonsten werden jetzt 3,9 Prozent vom Bruttogehalt – maximal 17, 55 Euro – in die Rentenkassen eingezahlt. Vorteil: So können auch Arbeitnehmer, die nur wenige Stunden arbeiten, Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente erwerben, Lücken im Versicherungsverlauf schließen und Förderungen wie etwa Riester in beanspruchen. Dass mehr verdient werden darf, bedeutet aber nicht automatisch, dass die Arbeitgeber mehr zahlen. Wer also weiterhin 400 Euro bezieht, hat nach Abzug der Rentenzahlung jetzt 3,9 Prozent weniger in der Tasche. Ob sich das im Alter wirklich auszahlt, sollte unbedingt durchgerechnet werden. Über die möglichen Optionen können Minijobber sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Spielzeug nicht sicher – trotz neuer EU-Richtlinie
Seit Juli 2011 gilt eine neue EU-Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug. Der chemische Teil tritt im Juli 2013 in Kraft. Stiftung Öko-Test kritisiert die Umsetzung, die Methoden seien zu lasch, Grenzwerte zu hoch und zudem verwässert durch Ausnahmeregelungen. Die Bundesregierung hat gegen die Spielzeugrichtlinie Klage eingereicht, so die Stiftung. Ein Streitpunkt sei, dass das geplante Verwendungsverbot von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden „CMR-Stoffen“ durch zulässige Maximalgehalte indirekt ausgehoben werde. Positiv für Verbraucher: der Cadmiumgrenzwert wird gesenkt und der Einsatz von immerhin 55 allergenen Duftstoffen verboten. Wenn die neue EU-Biozidverordnung im September 2013 gilt, müssen auch Textilien, Lacke, Farben und andere Produkte, die antimikrobiell oder gegen Schädlinge ausgerüstet sind, entsprechend gekennzeichnet werden.
Rechtsanspruch auf Kita-Platz
Viele Familien haben sich das lange gewünscht: ab August 2013 haben Eltern ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihre Kinder unter drei Jahren.
Doch was nützt das Recht, wenn die Plätze einfach nicht vorhanden sind? Im Mai will das Bundesfamilienministerium die Zahlen vorlegen, wie weit der Ausbau der Betreuungsplätze vorangegangen ist. Experten schätzen, dass der Bedarf noch lange nicht gedeckt sei. Kritisch ist auch zu sehen, dass meist von Gesamtplätzen gesprochen wird. Was nützt es einer Mutter in Bayreuth, wenn in Erfurt ausreichend Plätze da sind? Werden Eltern wirklich Kindergartenplätze einklagen können? Es wird spannend werden – gerade in einem Wahljahr.
Das Betreuungsgeld kommt – oder auch nicht
Im Dezember hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nach dem Eltern, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung betreuen lassen, Betreuungsgeld erhalten. Wer also auf das Recht auf einen Kita-Platz verzichtet, dem stehen ab August 2013 pro Monat 100 Euro zur Verfügung, dieser Betrag soll ab 2014 auf 150 Euro erhöht werden. Ab 2014 soll das Betreuungsgeld auch für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt werden.
Elterngeld und Betreuungsgeld werden nicht gleichzeitig ausgezahlt und das Betreuungsgeld kann auch erst für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden, in Anspruch genommen werden. Das Betreuungsgeld wird mit Sozialhilfe und ALGII verrechnet, Bezieher von Harz IV haben also nicht mehr Geld zur Verfügung.
Das Betreuungsgeld ist aber noch wie vor sehr umstritten. Der Senat von Hamburg soll laut Medienberichten einen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten und Klage gegen das Betreuungsgeld einreichen. Sehr wahrscheinlich wird das Betreuungsgeld auch Wahlkampfthema werden, denn die SPD will im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl das Betreuungsgeld wieder abschaffen.
Welche Änderungen sind gut, welche reichen nicht und welche sind richtig ärgerlich? Teilen Sie ihre Meinung in den Kommentaren!
Kleine Korrektur zu den 450 Euro-Jobs: ein bereits vor dem 01.01.2013 bestehender 400-Euro-Job wird bei Beibehaltung der 400 Euro-Grenze NICHT automatisch versicherungspflichtig.
Vielen Dank für den berechtigten Hinweis, ich habe den Absatz aktualisiert und den Unterschied deutlicher herausgestellt. Bestehende Minijobs unter 400€ bleiben rentenversicherungsfrei.
Betreuungsgels ab August 2013 100,-€ und soll im August 2013 auf 150,-€ erhöht werden?? HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ???? Wo ist jetzt der Fehler???????
Ab 2014 sollen es 150€ werden, vielen Dank für den Hinweis.