@ Jasmin:
Natürlich ist dies Rechtens, da der Geschäftsführer das Hausrecht besitzt und jedem Kunden das Betreten seines Geschäftes verweigern kann ohne hinreichende Angabe von Gründen.
Und wenn der Geschäftsführer der Ansicht ist, dass ein Kinderwagen nicht genügend Platz in seinem Geschäft hat (Kein Wenden möglich, Blockierung von Eingangsbereichen, etc.), hat er das Recht auf seiner Seite.
Und dies hat nichts damit zu tun dass Kinderwagenbesitzer "keine interessanten Kunden" seien wie Autorin Plagge schreibt.
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