Natürlich...

Absender des Kommentars Jennifer 07.11.2010 17:42:56
@ Jasmin:
Natürlich ist dies Rechtens, da der Geschäftsführer das Hausrecht besitzt und jedem Kunden das Betreten seines Geschäftes verweigern kann ohne hinreichende Angabe von Gründen.

Und wenn der Geschäftsführer der Ansicht ist, dass ein Kinderwagen nicht genügend Platz in seinem Geschäft hat (Kein Wenden möglich, Blockierung von Eingangsbereichen, etc.), hat er das Recht auf seiner Seite.
Und dies hat nichts damit zu tun dass Kinderwagenbesitzer "keine interessanten Kunden" seien wie Autorin Plagge schreibt.

[Missing text /templates/comment/backToArticle for de]
Share/Bookmark

Sämtliche Rechte vorbehalten, keine Vervielfältigung. Sandviks Verlag GmbH, CH-5442 Fislisbach.


Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Impressum | Sitemap

Sandviks Verlag GmbH mit der Marke GoBo Kinder ist eine
Tochter von Sandviks AS in Norwegen.

Besuchen Sie auch:
gobo-kinder.de | mein123.de | meinegrossewelt.de