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Mutterschutz für Selbstständige

Mutterschutz für Selbstständige

Selbstständige kommen nicht in den Nutzen des deutschen Mutterschutzgesetzes – so darf eine selbstständige Taxifahrerin bis zur Geburt und auch gleich danach wieder arbeiten, während eine angestellte Taxifahrerin sich schonen darf. Da viele Selbstständige privat krankenversichert sind, kommen sie auch nicht in den Genuss des Mutterschutzlohnes.
 
Gerecht ist das nicht, aber es wird selten in der Öffentlichekeit besprochen. Böse gedacht, könnte man folgern, dass das ungeborene Leben einer selbstständigen werdenden Mutter weniger schützenswert ist als das einer Angestellten oder Studierenden. Was halten Sie davon? Sind Sie vielleicht selber selbstständig und haben bis zum Tag vor der Geburt gearbeitet? Wann haben Sie wieder angefangen, zu arbeiten?
 
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