Mutterschutz für Hausfrauen
Mutterschutz für Hausfrauen
Hausfrauen ziehen leider „den Kürzeren“: sie erhalten keinen Mutterschutzlohn und auch keinen Mutterschutz. Niemand außer ihnen selber überwacht, ob sie 5 Kilo schwere Kleinkinder oder Getränkekisten tragen.
Sie haben allerdings auch Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe, falls es Ihnen vor oder nach der Geburt nicht möglich ist, den Haushalt zu führen – wenn z.B. nach einem Kaiserschnitt noch ein größeres Geschwisterkind versorgt werden muss und niemand aus dem eigenen Haushalt einspringen kann.