Elterngeld/ Erziehungsgeld

Absender des Kommentars Kristiella 02.05.2010 17:41:00

zu: "Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub stehen auch Eltern ohne Trauschein zu. Dies gilt aber nur in vollem Umfang, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Wie bei Verheirateten wird dann das Einkommen des Partners bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit einbezogen."
Gilt dies auch in Bezug auf das Elterngeld (Einkommen des Partners wird in die Berechnung mit einbezogen), oder ist dieser Absatz einfach nur "veraltert"?

Liebe Kristella, vielen Dank für Ihren Hinweis. Tatsächlich ist dieser archivierte Artikel nicht mehr auf dem neuesten Stand gewesen. Das haben wir jetzt geändert. Die von Ihnen zitierte Passage bezog sich auf das alte Erziehungsgeld. Beim Elterngeld wird das Einkommen des Partners nicht mit eingerechnet (hier dazu ein Linktipp). Liebe Grüße, die Redaktion.


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