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Mutterschutz/Recht

Mutterschutz Deutschland
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Schwangere in den Mutterschutz gehen.
 
Diese Schutzfrist genießen allerdings nur angestellte Frauen – Selbstständige, Hausfrauen, Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften und Adoptivmütter haben keinen Anspruch auf diese Schutzfrist. Für Beamtinnen gelten besondere Regeln.
 
Ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt für Angestellte in den 8 Wochen nach der Geburt.


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