Das Embryonenschutzgesetz ist aus mehreren Gründen überholungsbedürftig. Es wäre auch an der Zeit, in Deutschland endlich mal die Eizellspende, die Empbryonenspende und die PID unter vernünftigen Bedingungen zu erlauben. Auch eine Weiterkultivierung von mehr als 3 Embryonen zur Reduzierung der Mehrlingsraten sollte endlich erlaubt werden.
Für den konkreten Fall meine ich, dass die Richter sowieso unrecht geurteilt haben. Denn die kryokonservierten Embryonen sind bereits befruchtet, wie es auch Fachexperten bestätigen können. Insofern hätten die Embryonen ruhigen Gewissens aufgetaut und transferiert werden können. Um zukünftig solche blödsinnigen Richtersprüche auszuschließen, könnte man ja einen Kommentar zu dem Gesetz schreiben, in dem dann drin steht, ab wann die Eizelle als befruchtet gilt.
[Missing text /templates/comment/backToArticle for de]