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Kinderwunsch-Witwe

Kinderwunsch-Witwe

Ein Gesetz, das Leben schützen soll, verhindert den größten Traum von Ines und Sandro. Ein Gericht beschloss, dass die befruchteten Eizellen des Paares nicht herausgegeben werden dürfen. Denn Sandro ist tot. Doch Ines kämpft weiter für ein gemeinsames Baby...
Mit einer Liebe auf den ersten Blick auf einer Hochzeitsfeier begann die Liebesgeschichte von Ines und Sandro aus Mecklenburg-Vorpommern. Im Spätsommer 2001 verliebte sich das Paar. Sie zogen zusammen, hatten eine Traumhochzeit und wünschten sich eine gemeinsame Zukunft als Familie.
 
Doch nach zwei Jahren gemeinsamen Hoffens war klar: Nur mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung kann Ines schwanger werden. Und weil die gelernte Bürokauffrau noch keine 25 Jahre alt war, beteiligte sich die Krankenkasse nicht an den Behandlungskosten. Das Paar beginnt zu sparen. Keine Geschenke, keine weiten Reisen. Dafür Wochenenden mit dem Wohnwagen und gemeinsame Träume vom Familienglück, das dank der modernen Medizin vielleicht doch möglich ist.
 
Die Beiden beginnen mit einer Kinderwunschbehandlung in einer Klinik in Neubrandenburg. "Das war Zittern, Bangen und Hoffen," sagt Ines. Die erste In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist erfolglos. Doch Ines beginnt ein zweites Mal die aufwändige Behandlung, setzt sich Hormonspritzen, lässt sich Eizellen entnehmen. Zwölf Eizellen werden befruchtet, drei werden eingepflanzt. Die anderen neun befruchteten Eizellen werden eingefroren. Doch auch der zweite Versuch scheitert.
 
Ines und Sandro müssen zunächst mit der Enttäuschung fertig werden. Eine dritte Behandlung in Deutschland können sie sich finanziell nicht leisten. Sie beschließen einen weiteren Versuch - dieses Mal in Polen. Für Juli 2008 haben das Paar schon einen Termin in einer Klinik, Ines spritzt bereits Hormone, dann geschieht das Unfassbare: Sandro hat einen Motorradunfall und stirbt. Er wurde nur 31 Jahre alt.
 
Zunächst ist Ines wie gelähmt. Was soll jetzt aus dem gemeinsamen Traum werden? Sie und Sandro haben sich so sehr Kinder gewünscht. Ines beschließt, die Behandlung weiterzumachen. Denn in der Klinik warten ja die ihre Eizellen. "Keiner wusste eigentlich Bescheid, wie es jetzt weitergeht in so einem speziellen Fall, " sagt sie. Man erklärt ihr, dass es nicht möglich sei, ihr die Eizellen zu geben, damit sie diese im Ausland einsetzen lassen könne. Denn in Deutschand ist es laut Embryonenschutzgesetz verboten, dass jemand "wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Verstorbenen befruchtet." In vielen anderen Ländern ist die Rechtslage anders, die polnische Klinik hat kein Problem damit, Ines die Eizellen mit dem Samen ihres Mannes einzusetzen.
 
Doch das deutsche Klinikum weigert sich, die Eizellen herauszugeben. Ines sucht Hilfe bei der Anwältin Silke Mettner. Doch für das Gericht ist die Situation eindeutig. Die Klage wird im August abgewiesen. Die Klinik darf der Frau mit dem Kinderwunsch die eigenen Eizellen nicht geben. Der Richter: "Man darf nicht eine in Deutschland strafbare Handung im Ausland ermöglichen, auch wenn sie dort straffrei wäre."
 
Die Eizellen wurden zwar bereits befruchtet und befinden sich im so genannten Vorkernstadium, die Befruchtung ist allerdings noch nicht abgeschlossen - dies passiert erst beim Auftauen. Für Rechtsanwältin Silke Mettner ist es trotzdem nicht so eindeutig, dass dies wirklich strafbar sei. Denn schließlich habe der Befruchtunsprozess ja im Einverständnis beider Eheleute statt gefunden. "Der Strafparagraph setzt ein aktives Handeln voraus, das wäre hier nicht nötig, nach dem Auftauen würde die Befruchtung automatisch weiterlaufen," erklärt die Anwältin.
 
Ines kann das Urteil nicht verstehen: "Es sind doch auch meine Eizellen. Wir haben so viel mitgemacht und nun sollen diese wertvollen befruchteten Eizellen einfach vernichtet werden?" Besonders schwer fällt es ihr auch den Richterspruch zu verstehen, weil die Rechtslage im Ausland so anders aussieht. In den USA wurde eine Frau sogar drei Jahre nach dem Tod ihres Mannes mit dessen Samen befruchtet. Auch in vielen europäischen Ländern würde Ines sofort behandelt werden. "Selbst im katholischem Polen dürfte ich die Behandlung machen. Ich verstehe einfach nicht, warum nicht einem Kind das Leben schenken darf, wenn ich die Möglichkeit dazu hätte."
 
Ob sie es nicht merkwürdig finden würde, ein Baby von einem Toten zu bekommen, wurde Ines oft gefragt. "Ich wäre so stolz darauf, wenn ich unser Kind bekommen dürfte. Und ich würde meinem Kind ja auch viel von seinem Vater und von der besonderen Geschichte erzählen."
 
Zur Zeit lagern die Eizellen gegen eine jährlich Gebühr von 55 Euro im Klinikum Neubrandenburg. Noch hofft Ines, dass sich die Rechtslage ändert. Die Kosten für den Prozess von 10 000 Euro muss die junge Frau allein tragen. Trotzdem gibt sie nicht auf. Mutig geht sie mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit. Denn kaum jemand kennt die Rechtslage, und andere Paare könnten schnell in eine ähnliche Situation kommen. "Ich kämpfe nicht nur um unser Baby," sagt Ines. Sie hat eine Online-Petition entworfen und hofft auf Unterstützung. Gegen den Richterspruch hat sie jetzt Berufung eingelegt.
 
Wie ihre Chancen in der nächsten Instanz stehen? Das ist noch ungewiss. Nach Ansicht von Experten sind ungewollt kinderlose Paare in Deutschland deutlich schlechter gestellt als im europäischen Ausland. "Das Embryonenschutzgesetz ist dringend überholungsbedürftig", so der Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Klaus Diedrich in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.
Wie ging es weiter?
 
Das Oberlandesgericht hat Ines tatsächlich Recht gegeben, hier haben wir noch einmal darüber berichtet. Dem Wunsch der Witwe wurde stattgegeben, sie durfte die befruchteten Eizellen in eine ausländische Klinik mitnehmen.

Bei dem ersten Transferversuch in Polen wurden sechs Eizellen aufgetaut, beim zweiten Versuch im April die übrig drei. Doch direkt nach dem Auftauen mussten die Ärzte fest, dass keine der insgesamt neun Eizellen überlebt hat. Warum keine der Zellen intakt blieb, darüber rätseln selbst Experten.

Für Ines bedeutet dass, sie die Tatsache akzeptieren muss, dass sie nie ein Kind mit ihrem Mann Sandro haben wird. Doch bei aller Traurigkeit ist Ines sicher, dass sich der lange Kampf gelohnt hat, wie sie Ende April in einem Interview der Ostsee-Zeitung erklärt.  "Ich weiß nun, dass ich wirklich alles versucht habe, unseren gemeinsamen Kinderwunsch zu erfüllen."

 
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Absender des Kommentars Nancy 04.05.2011

es gibt gründe warum es so ein Embryonenschutzgesetz gibt. Das hat man nicht mal eben bei nem kühlen Bier entschieden. Wie würdet ihr es denn finden wenn ihr so ein Kind sein würdet? Ich finde allein den Gedanken daran schon recht makabar.
An Claudi. Dein vergleich Unfruchtbarkeit mit Schweinegrippe ist total dämlich. Schweinegrippe ist hochansteckend und kann zum Tode führen, würdest du eine Pollenallergie mit BSE vergleichen?
Es geht ja nicht nur um die Frau, auch wenn ich verstehen kann wie schrecklich das für sie sein muss. Es geht in erster Linie um den Embry, also das Kind. Das ist Belastend für das kleine Wesen, besonders wenn es älter ist und wissen will warum Papa nicht mehr da ist und irgendwann auch wie das sein kann das er/sie existiert.

Anmerkung der Redaktion: Liebe Nancy, liebe andere Interessierte. Es gibt Neuigkeiten von Ines. Wir haben die neueste Entwicklung oben im Artikel beschrieben

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Armes Deutschland
Absender des Kommentars Claudi 08.03.2010
Laut WHO ist die Unfruchtbarkeit eine Krankheit wie auch Lagasthenie und Dyskakulie. Nur hier in D nicht! Ich finde das Diskriminierend.

Als die WHO die Schweinegrippe als Pandemie deklarierte, war D vorne mit dabei! :) Lag wohl an der Pharma-Lobby :)))

Das Embryonenschutzgesetzt ist nicht nur veraltet, sondern D in der Repoduktionstechnik hinter dem Mond. Deutschland ist nicht mehr das Land der Denker und Dichter, sondern der Ausredenfinder und Lügner. Wenn man nur an die Kinderarmut denkt, weiß man was D von Kindern noch hält. Gar nichts, den die bringen keine Steuern.

Spendet mal eine H4 Kind Geld. Darf man nicht- wird angerechnet, also lieber Afrika helfen, da kommt es auch an! ;)

... und zuletz ein paar Richter die einer Frau sagen, von wem sie, wann ein Kind haben darf... eine UNGLAUBLICHE FRECHHEIT!
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ESchG sowieso überholungsbedürftig
Absender des Kommentars B.T. 27.09.2009
Das Embryonenschutzgesetz ist aus mehreren Gründen überholungsbedürftig. Es wäre auch an der Zeit, in Deutschland endlich mal die Eizellspende, die Empbryonenspende und die PID unter vernünftigen Bedingungen zu erlauben. Auch eine Weiterkultivierung von mehr als 3 Embryonen zur Reduzierung der Mehrlingsraten sollte endlich erlaubt werden.

Für den konkreten Fall meine ich, dass die Richter sowieso unrecht geurteilt haben. Denn die kryokonservierten Embryonen sind bereits befruchtet, wie es auch Fachexperten bestätigen können. Insofern hätten die Embryonen ruhigen Gewissens aufgetaut und transferiert werden können. Um zukünftig solche blödsinnigen Richtersprüche auszuschließen, könnte man ja einen Kommentar zu dem Gesetz schreiben, in dem dann drin steht, ab wann die Eizelle als befruchtet gilt.
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Embryonenschutzgesetz
Absender des Kommentars Kathleen 23.09.2009
Absolut, bitte liebe Politiker ändert es endlich!!
Allein wenn ich überlege, wenn die junge Frau auf normalen Wege schwanger geworden wäre, dann hätte kein Hahn nach geschrien.
Ich finde es schade das alle Frauen bzw. Paar die in der Kinderwunschbehandlung sind, durch dieses Gesetz noch zusätzlich bestraft werden.
Eine Kinderwunschbehandlung ist eine körperliche und psychische Belastung, die Frauen und Männer nur auf sich nehmen um irgendwann ein Baby im Arm zu halten.
Und Frauen die zu blöd sind zu verhüten, werfen wie die Karnickel & wenn dann Kinder vernachlässig oder getötet werden, da wird jede Art von Medien genutzt um es auch wirklich jedem auf`s Brot zu schmieren.
Überlegen Sie doch bitte mal wie sich ein Paar was sich seit Jahren ein Baby wünscht fühlt, wenn es so etwas hört, sieht oder liest.
Aber whs. bringen die 2 Millionen Paar die unter unerfüllten Kinderwunsch leiden nicht genug Einschaltquoten.

Danke.
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