Man unterscheidet zwischen
geplanten (primären) und ungeplanten (sekundären) Kaiserschnitten, und bei den ungeplanten Kaiserschnitten gibt es auch noch den Fall des
Notkaiserschnitts. Er wird innerhalb von wenigen Minuten vorgenommen, wenn das Leben von Mutter oder Kind in Gefahr sind und findet immer unter Vollnarkose statt.
Alle anderen Kaiserschnitte können unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Der Vorteil dabei ist, dass die Mutter das Kind kurz nach der Geburt in den Armen halten kann und in vielen Kliniken auch der Partner anwesend sein darf.
Als
Betäubung für den Kaiserschnitt kommen PDA und spinale Anästhesie in Frage, wenn nicht schnell gehandelt werden muss und deshalb eine Vollnarkose nötig ist. Peridural- und Spinalanästhesie werden auch unter dem Sammelbegriff rückenmarksnahe Regionalanästhesie geführt. Auch nach einem Kaiserschnitt kann
gestillt werden – es ist anfangs ein wenig mühsamer als nach einer vaginalen Entbindung, weil die Narbe im Weg ist, klappt aber häufig hinterher problemlos.