7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit muss der Arbeitnehmer in der Firma anmelden, dass er in Elternzeit gehen möchte; also im Prinzip eine Woche, bevor die Schwangere in den Mutterschutz geht.
Dabei muss sie verbindlich und schriftlich erklären, wie lange sie in Elternzeit bleiben möchte.