an Nadine L.
Azubis sind eine Ausnahme bei der Berechnung des Elterngeldes. Als Azubi kann man voll arbeiten gehen, das Gehalt komplett behalten und zusätzlich Elterngeld beziehen. Im Antrag muss aber drin stehen, dass man trotzdem Elternzeit nimmt, auch wenn man voll arbeiten geht. Das Elterngeld gibts nur in Verbindung mit Elternzeit!
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