Sandra 16.12.2010
Frage:
Hallo, ich arbeite in einer Bäckerei und meine Arbeitszeiten sind von 2:00 Uhr früh bis 8:30 Uhr morgens. Jetzt bin ich schwanger. Wie sieht das mit dem Nachtarbeitverbot aus? Wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme wie schaut es dann mit meiner Bezahlung aus? Verdiene ich trotzdem noch dasselbe? Mit freundlichen Grüßen
Antwort:
Liebe Sandra,
das ist ein dringendes Thema für Ihren Frauenarzt. Es herrscht in der ganzen Schwangerschaft Nachtarbeitsverbot. Der Arbeitgeben muss Ihnen tagsüber eine gleichwertige Arbeit anbieten, andernfalls muss ein Beschäftigungsverbot verhängt werden