Simone 25.01.2010
Frage:
Sehr geehrte Frau Dr.Breitenbach, ich befinde mich derzeit in der 6. SSW und arbeite als Altenpflegerin in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Mein Berufsbild bringt eine hohe körperlich und psychische Belastung mit sich. Ich habe gelesen, dass man sich durch den FA ein so genanntes Berufsverbot mit Lohnfortzahlung erteilen lassen kann. Ab welcher SSW ist das möglich und in wie weit halten sie das für Sinnvoll? Ich bedanke mich recht herzlich bei ihnen im voraus. Mit freundlichen Grüßen, Simone
Antwort:
Wenn Sie den Beruf nicht mehr gut schaffen, kann der Arzt jederzeit ein Berufsverbot aussprechen, und Sie bekommen dann den Lohn. Sie müssen mit Ihrem Arzt darüber reden.