Beschäftigungsverbot

Andre 19.11.2009

Frage:
Hallo, meine freundin ist im 3.Monat schwanger und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot nach Blutungen erhalten. Darf sie trotzdem am Berufsschulunterricht für 6 Wochen in 500 km Entfernung von zu Hause teilnehmen? Sie müsste schwere Koffer auf den Bahnhöfen beim Umsteigen tragen. Auch die Tasche mit den Schulbüchern,die sie von der Unterkunft zur Schule trägt (ca800m) ist schwerer als 5kg .Das während der Schule durchgeführte Praktikum in der technischen Abteilung beinhaltet auch das Heben von Maschinenteilen und ist körperlich belastend. Meine Freundin möchte unbedingt daran teilnehmen aber ich mache mir Sorgen, dass ihr etwas zustößt.Vielen Dank für Ihre Antwort Andre


Antwort:
Nein, sie soll sich auch da schonen. Denn Ruhe ist bei Blutungen das Wichtigste. Sie kann noch Bryophyllum und Sepia C30 nehmen
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