Kind hat Windpocken - Arbeitsverbot?

Bettina 06.05.2011

Frage:

Hallo, mein Sohn hat windpocken und ich arbeite in der Altenpflege und wollte mich mal erkundigen ob ich Überträger sein könnte, und wie lange ich dann zuhause bleiben müsste falls es so wäre.



Antwort:
Liebe Bettina,
eindeutig ist, daß an Windpocken (Varizellen) erkrankte Personen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Pflegetätigkeiten ausüben dürfen. Zur Beantwortung Ihre Frage ist wichtig zu wissen ob Sie selber bereits Windpocken durchgemacht haben oder nicht. 
Mit Ihrem Hausarzt oder Betriebsarzt sollten Sie desweiteren besprechen wann die Erkrankung bei Ihrem Sohn begonnen hat und wann die letzten neuen Bläschen aufgetreten sind, denn die Dauer der Ansteckungsfähigkeit beginnt 1–2 Tage vor Auftreten des Ausschlags und endet 5–7 Tage nach Auftreten der letzten Bläschen.
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